Urheberrechtsgesetz
Teil 2 - Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87h) |
Abschnitt 7 - Schutz des Presseverlegers (§§ 87f - 87k) |
(1) 1Presseveröffentlichung ist eine hauptsächlich aus Schriftwerken journalistischer Art bestehende Sammlung, die auch sonstige Werke oder nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände enthalten kann, und die
2Periodika, die für wissenschaftliche oder akademische Zwecke verlegt werden, sind keine Presseveröffentlichungen.
(2) 1Presseverleger ist, wer eine Presseveröffentlichung herstellt. 2Ist die Presseveröffentlichung in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(3) Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne dieses Abschnitts sind Dienste im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vom 31.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
07.06.2021 | Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes | 31.05.2021 | |
01.08.2013 | Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes | 07.05.2013 |
Rechtsprechung zu § 87f UrhG
11 Entscheidungen zu § 87f UrhG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 10.10.2016 - 1 BvR 2136/14
Verfassungsbeschwerde von Betreiberinnen einer Internetsuchmaschine erfolglos
- OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16
Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 05.02.2016 - 37 O 23580/15
Urheber- und Verlagsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Veröffentlichung von ...
- LG München I, 05.02.2016 - 37 O 23580/15
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-299/17
Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 12.09.2019 - C-299/17
VG Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Industriepolitik - Rechtsangleichung - ...
- LG Berlin, 09.05.2017 - 16 O 546/15
Leistungsschutzrecht für Verleger in Frage gestellt
- EuGH, 12.09.2019 - C-299/17
- VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16
Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?
- VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA
- LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 412/14
Pokalbild - Urheberrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch gegen die ...
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13
Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort
Querverweise
Auf § 87f UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Übergangsbestimmungen
- § 137r (Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers)