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   BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22   

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BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22 (https://dejure.org/2022,38390)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2022 - 4 StR 75/22 (https://dejure.org/2022,38390)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 4 StR 75/22 (https://dejure.org/2022,38390)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO; § 467 StPO
    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten: Kostenentscheidung)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 261 StPO
    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang: Gesamtwürdigung; Ermessensentscheidung: Absehen von der Unterbringung, hinreichende Warnung durch die Freiheitsstrafe, Ausnahmecharakter des § 66 Abs. 2 StGB und § 66 Abs. 3 StGB, eintretende Haltungsänderung mit Fortschreiten ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 42
  • StV 2023, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; Erwägung

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20, NStZ-RR 2021, 43, 44; Urteil vom 6. August 2020 ? 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Peglau in LK-StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 118; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 26).

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 ? 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    b) Die Erwägungen, mit denen das ? sachverständig beratene ? Landgericht seine Überzeugung begründet hat, dass bei dem Angeklagten zwar ein Hang zur Begehung von Eigentumsdelikten ohne Gewaltanwendung vorliege, trotz der verfahrensgegenständlichen Begehung von vier Taten des schweren Raubes bzw. der schweren räuberischen Erpressung jedoch kein Hang zur Begehung erheblicher Taten bestehe, begegnen auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 397/16; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16 und Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14; jeweils mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    b) Die Erwägungen, mit denen das ? sachverständig beratene ? Landgericht seine Überzeugung begründet hat, dass bei dem Angeklagten zwar ein Hang zur Begehung von Eigentumsdelikten ohne Gewaltanwendung vorliege, trotz der verfahrensgegenständlichen Begehung von vier Taten des schweren Raubes bzw. der schweren räuberischen Erpressung jedoch kein Hang zur Begehung erheblicher Taten bestehe, begegnen auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 397/16; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16 und Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14; jeweils mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 ? 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).
  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20, NStZ-RR 2021, 43, 44; Urteil vom 6. August 2020 ? 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Peglau in LK-StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 118; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 26).
  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09; Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Damit kann der Tatrichter dem Ausnahmecharakter der Vorschriften des § 66 Abs. 2 StGB und § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB Rechnung tragen, der sich daraus ergibt, dass eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20, NStZ-RR 2021, 43, 44; Urteil vom 6. August 2020 ? 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Peglau in LK-StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 118; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 26).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09; Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07).
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    Auszug aus BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 ? 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).
  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

  • BGH, 16.04.2020 - 4 StR 8/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (tatrichterliches Ermessen;

  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 397/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 16/24
    Das angefochtene Urteil ist damit den Angeklagten betreffend gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22 Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 5 StR 13/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.02.2024 - 3 StR 36/23

    Einstellung des die Einziehungsbeteiligte betreffenden Verfahrens

    Insofern stellt sich die Rechtslage anders dar als bei einem Angeklagten, für den die Kostenregelung des § 467 StPO gilt (s. BT-Drucks. V/1319 S. 86; BGH, Urteil vom 28. Februar 1959 - 1 StE 1/59, BGHSt 13, 32, 41; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 21, § 472b Rn. 8; SK-StPO/Degener, 5. Aufl., § 472b Rn. 10; vgl. etwa für den Fall des Todes des Angeklagten BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22, StV 2023, 213 Rn. 4 mwN).
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