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   BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22   

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https://dejure.org/2023,10769
BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22 (https://dejure.org/2023,10769)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2023 - 6 StR 275/22 (https://dejure.org/2023,10769)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22 (https://dejure.org/2023,10769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 13 StGB; § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 232a Abs. 4 StGB; § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich: Begehen durch Unterlassen, Garanten, Verabredung zu einem Nichtstun, zeitweilige Präsenz mindestens zweier handlungspflichtiger Garanten am Tatort; Sinn und Zweck der Vorschrift, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB

  • IWW

    § 232a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, Abs. 4 StGB, § ... 232 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 3 StGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 13 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB, § 180b StGB, § 181 StGB, § 232 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1, § 401 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Zwangsprostitution; Fortlaufende Erzielung von Einnahmen durch wiederholte Tatbegehung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Zwangsprostitution; Fortlaufende Erzielung von Einnahmen durch wiederholte Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßige Zwangsprostitution

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährliche gemeinschaftliche Körperverletzung - durch Unterlassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Zwangsprostitution

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Unterlassen

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verabredung zum Nichtstun-Fall

    §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 13 Abs. 1 StGB

  • zfistw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Begehung der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB durch Unterlassen

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2023, 2060
  • NStZ 2023, 607
  • StV 2024, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, aaO; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 gemeinschaftlich 5) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 640/85, StV 1986, 190).

    Für die Annahme einer gesteigerten Gefährlichkeit bei gemeinschaftlicher Begehung mit einem anderen aktiv handelnden Beteiligten genügt allerdings die Anwesenheit einer sich lediglich passiv verhaltenden Person ebenso wenig (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12) wie das bloße gleichzeitige Agieren von Beteiligten an einem Ort, wenn jedes Opfer nur einem Angreifer ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 aaO).

  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 171/15

    Keine Begehung der gefährlichen Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, aaO; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 gemeinschaftlich 5) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 640/85, StV 1986, 190).

    Für die Annahme einer gesteigerten Gefährlichkeit bei gemeinschaftlicher Begehung mit einem anderen aktiv handelnden Beteiligten genügt allerdings die Anwesenheit einer sich lediglich passiv verhaltenden Person ebenso wenig (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12) wie das bloße gleichzeitige Agieren von Beteiligten an einem Ort, wenn jedes Opfer nur einem Angreifer ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 aaO).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Gewerbsmäßigkeit verlangt darüber hinaus die Absicht, durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22), wobei allein das Zuführen weiterer Kunden für eine neuerliche Verwirklichung des auf Wiederholung angelegten Tatbestandes regelmäßig nicht ausreicht; anders verhält es sich, wenn die Prostituierte zwischenzeitlich den Willen entwickelt hat, die Prostitution zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 (zu § 180b StGB aF); Schönke/Schröder/Eisele, Strafgesetzbuch, 30. Aufl., § 232a Rn. 11) oder eine qualitative Änderung erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 184 f. (zu § 180b StGB aF); vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682, 683 (zu § 181 StGB aF)).

    Er hatte keine Bedenken, die Geschädigte trotz ihrer akuten Erkrankung zum Zwecke der Prostitution auf unbestimmte Dauer einzusetzen, was die Bereitschaft beinhaltete, erneut auf sie einzuwirken, sollte sie sich weigern, die Prostitution fortzusetzen (vgl. zur Intention mehrfacher Tatbegehung BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 386; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 StR 188/16, NJW 2017, 1894).

    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, aaO; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 gemeinschaftlich 5) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1986 - 2 StR 640/85, StV 1986, 190).

  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Dabei hat es deren Indizwert, der aufgrund der langen Liegezeit im Wasser, einer Vereinbarkeit auch mit anderen Todesursachen und nicht eingehaltener spezifischer Untersuchungsstandards jeweils gemindert ist, nicht nur isoliert betrachtet, sondern hat auch die gebotene Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteile vom 7. Juli 2012 - 5 StR 322/12, Rn. 10, 12; vom 30. November 2022- 6 StR 243/22, NStZ-RR 2023, 59, 60).
  • BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04

    Beweiswürdigung (Überzeugungsmaßstab; überspannte Anforderungen an die zur

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Das Landgericht hat die erhobenen Beweise gewürdigt und dabei keine überspannten Anforderungen an die Bildung seiner Überzeugung gestellt; insbesondere war es sich bewusst, dass keine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit erforderlich ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Februar 2005 - 4 StR 540/04, NStZ-RR 2005, 149).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Dabei hat es deren Indizwert, der aufgrund der langen Liegezeit im Wasser, einer Vereinbarkeit auch mit anderen Todesursachen und nicht eingehaltener spezifischer Untersuchungsstandards jeweils gemindert ist, nicht nur isoliert betrachtet, sondern hat auch die gebotene Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteile vom 7. Juli 2012 - 5 StR 322/12, Rn. 10, 12; vom 30. November 2022- 6 StR 243/22, NStZ-RR 2023, 59, 60).
  • BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20

    Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Deshalb überschneiden sich die Ausführungshandlungen der schweren Zwangsprostitution und der Vergewaltigung und stehen in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1993 - 5 StR 539/93, NJW 1994, 1015 (zu § 181 StGB aF); Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - 3 StR 607/98, NStZ 1999, 311 (zu § 180b StGB aF); vom 22. Juli 2020 - 2 StR 92/20 (zu § 232 StGB aF)), nicht aber die später verwirklichten Sexualdelikte.
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Vielmehr genügt bereits eine einzige Tat, wenn sie auf einem auf Wiederholung gerichteten Willen beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
    Vielmehr genügt bereits eine einzige Tat, wenn sie auf einem auf Wiederholung gerichteten Willen beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 640/85

    Voraussetzung für die Erstreckung des Schuldspruchs auf Mitangeklagte im

  • BGH, 10.11.2020 - 2 StR 486/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich des schweren Menschenhandels

  • BGH, 11.02.1999 - 3 StR 607/98

    Vergewaltigung; Menschenhandel

  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18

    Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 24.01.2017 - 2 StR 188/16

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Voraussetzungen,

  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 19/21

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zum Überlassen zum unmittelbaren

  • BGH, 27.05.2004 - 3 StR 500/03

    Sexuelle Nötigung (funktionaler Zusammenhang zwischen Nötigung und sexueller

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Subsidiarität der Abgabe von

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22

    Zwangsprostitution (gewerbsmäßiges Handeln: Vorliegen, erzielte Einkünfte des

  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 525/23

    Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch

    Daran fehlt es, wenn das Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Konsum an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22, Rn. 36 mwN).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 44/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass die Feststellungen weder die Annahme eines hinterlistigen Überfalls im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. zum Erfordernis des planmäßigen Verbergens der Angriffsabsicht BGH, Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 437/23) noch der gemeinschaftlichen Begehung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22, NJW 2023, 2060, 2061) tragen.
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher

    Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Urteile vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22 Rn. 40 und vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02 Rn. 10, BGHSt 47, 383, 386 jeweils mwN).
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