Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.11.2016 - 2 (9) Ss 522/16, 2 (9) Ss 522/16 - AK 184/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43789
OLG Karlsruhe, 03.11.2016 - 2 (9) Ss 522/16, 2 (9) Ss 522/16 - AK 184/16 (https://dejure.org/2016,43789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.11.2016 - 2 (9) Ss 522/16, 2 (9) Ss 522/16 - AK 184/16 (https://dejure.org/2016,43789)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. November 2016 - 2 (9) Ss 522/16, 2 (9) Ss 522/16 - AK 184/16 (https://dejure.org/2016,43789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 AsylVfG, § 63 AsylVfG, § 85 Nr 4 AsylVfG, § 404 Abs 2 Nr 4 SGB 3, § 7 SGB 4
    Bußgeldbewehrte Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch einen Asylbewerber: Voraussetzungen für die Annahme einer Erwerbstätigkeit; Anforderungen an die Vorsatzfeststellung Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbstätigkeit von Asylbewerbern

  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch einen Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 291
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2016 - 2 (9) Ss 522/16
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr; BGH, Urteil vom 07.09.2016 - 1 StR 154/16 -, juris Rn. 41 mwN; Gericke in: KK-StPO, 7. Aufl., § 337, Rn. 29).
  • OLG Jena, 17.10.2007 - 1 Ss 252/07

    Eichbescheinigung - Eichung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2016 - 2 (9) Ss 522/16
    Die Inaugenscheinnahme ist nur dann eine zureichende Beweiserhebung, wenn es für den Beweiswert eine Urkunde nicht auf deren Inhalt, sondern auf ihr Vorhandensein und ihren Zustand ankommt (BGH NStZ-RR 1999, 37, juris Rn. 1; OLG Thüringen VRS 114, 37, 38; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 249, Rn. 7); eine Verlesung hat jedoch ausweislich der Urteilsgründe nicht stattgefunden.
  • OLG Hamm, 09.10.2007 - 4 Ss OWi 436/07

    Erwerbstätigkeit; Verdienst; Verwandter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.11.2016 - 2 (9) Ss 522/16
    Danach ist Erwerbstätigkeit die selbstständige Tätigkeit und die Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. In Rechtsprechung und Literatur ist dabei anerkannt, dass eine Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV nur dann vorliegt, wenn ein zumindest in etwa leistungsgerechtes Entgelt gezahlt wird (OLG Hamm NStZ 2008, 532, Rn. 10 (juris)).
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