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   OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20   

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https://dejure.org/2021,22841
OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20 (https://dejure.org/2021,22841)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2021 - 3 D 73/20 (https://dejure.org/2021,22841)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 3 D 73/20 (https://dejure.org/2021,22841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB X § 107, SGB X § 105, SGB X § 45, SGB X § 50, SGB II § 11, WoGG § 7, WoGG § 40, ZPO § 114
    Rücknahme der Wohngeldbewilligung bei Einkommensanrechnung des Wohngelds im Rahmen des Arbeitslosengeld II - doppelte Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Schließlich wird in den Blick zu nehmen sein, wann ein etwaiger Erstattungsanspruch entstanden ist, denn ein rückwirkendes Inkrafttreten der Erfüllungswirkung ist wohl nicht anzuerkennen (BSG, Urt. v. 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -, juris Rn. 18; Burkiczak, a. a. O. Rn. 34).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Allerdings muss die Leistung in die abstrakt-generelle Zuständigkeit des Leistungsträgers fallen (BSG, Urt. v. 30. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R -, juris Rn. 38).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist höchstrichterlich geklärt, dass eine solche Rückforderung keinen Einfluss auf die Einkommensanrechnung hat (BSG, Urt. v. 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R -, juris).
  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Wohngeld stellt Einkommen i. S. v. § 11 Abs. 1 SGB II dar und ist im Zeitpunkt seines tatsächlichen Zuflusses als solches zu berücksichtigen (SächsLSG, Beschl. v. 17. Februar 2021 - L 10 AS 16/19 NZB -, juris Rn. 39 ff.; BSG, Urt. v. 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R -, juris Rn. 21 a. E.).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Denn indem der Beklagte im Rahmen seines Überprüfungsbescheids vom 23. Oktober 2019 in eine erneute sachliche Prüfung der Voraussetzungen der Rücknahme und Erstattung eingetreten ist, hat er die Bestandskraft seines Bescheids vom 4. Januar 2019 durchbrochen (BSG, Urt. v. 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677 und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 203/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis - fehlende

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    18 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X, die - ohne, dass dem Leistungsträger dabei ein Wahlrecht zukäme (BSG, Urt. v. 20. Dezember 2011 - B 4 AS 203/10 R -, juris Rn. 19; Burkiczak, in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2018, § 107 Rn. 30 m. w. N.) - eine Rücknahme gegenüber dem Leistungsempfänger ausschließt, das Bestehen eines Erstattungsanspruchs zwischen den Leistungsträgern voraussetzt.
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677 und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16

    Wohngeld; Rückforderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Insoweit liegt eine jedenfalls nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage vor, die es ausgehend vom Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 12 ff., zur dort nicht entscheidungserheblichen Frage der doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung von Wohngeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12

    Rückforderung von Wohngeld; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; hinreichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
    Insoweit liegt eine jedenfalls nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage vor, die es ausgehend vom Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 12 ff., zur dort nicht entscheidungserheblichen Frage der doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung von Wohngeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris).
  • LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 10 AS 16/19
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21

    Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten

    Ausgehend davon, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 - 3 D 73/20 - ausgeführt habe, dass in der Hauptsache zu prüfen sein werde, "ob eine vorläufige Leistungserbringung, wie sie auf Grundlage des Bescheids des Jobcenters M. vom 24. April 2018 erfolgte, eine Leistung des zuständigen Leistungsträgers im vorgestellten Sinne darstellt" sei nicht ersichtlich, wie es sich dem Kläger als Laien hätte aufdrängen sollen, dass auch nur vorläufig nach dem SGB II bewilligte Leistungen zu einem Leistungsausschluss beim Wohngeld führen könnten.

    Die im Wohngeldantrag enthaltenen Angaben sind jedoch solche des Klägers, da er sich diese jedenfalls mit seiner Unterschrift unter den Antrag zu eigen gemacht hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli - 3 D 73/20 -, juris Rn. 12 und 16).

    Soweit der Kläger unter Wiedergabe des Beschlusses des Senats vom 20. Juli 2021 (a. a. O.) darauf verweist, dass eine obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage vorliege, hat er auch damit keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten dargelegt.

    Im Übrigen erschöpft sich das Zulassungsvorbringen in einer Wiedergabe einzelner Aussagen des Senatsbeschlusses vom 20. Juli 2021 (a. a. O.).

  • VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20

    Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der

    Ob und inwieweit die Bestandskraft des Überprüfungsbescheids auch weitere Aspekte der Zulässigkeit der Klage gegen den Ausgangsbescheid berührt, wofür eine in der Rechtsprechung regelmäßig anklingende, gestaltgebende Wirkung des Überprüfungsbescheides für den Bescheid, dessen Rücknahme auf Grundlage von § 44 Abs. 1 SGB X begehrt wird, streiten könnte (vgl. etwa BSG, Beschl. v. 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B, juris Rn. 1; SächsOVG, Beschl. v. 20.07.2021 - 3 D 73/20, juris Rn. 12: Ausgangsbescheid "in der Fassung des Überprüfungsbescheids"), kann angesichts des entfallenen Rechtsschutzbedürfnisses vorliegend offenbleiben.
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