Wohngeldgesetz

   Teil 7 - Schlussvorschriften (§§ 37 - 41)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/WoGG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ WoGG (https://dejure.org/gesetze/WoGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ WoGG
__paste_bez____paste_norm__ Wohngeldgesetz (https://dejure.org/gesetze/WoGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Wohngeldgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen

Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.

Rechtsprechung zu § 40 WoGG

13 Entscheidungen zu § 40 WoGG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 13 Entscheidungen

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 40 WoGG:

    Wohngeldgesetz (WoGG) 
      Berechnung und Höhe des Wohngeldes
        Haushaltsmitglieder
          § 7 (Ausschluss vom Wohngeld)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht