Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
4. Titel - Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und dem Kinde im allgemeinen (§§ 1616 - 1625) |
1Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. 2Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. 3Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf, wenn das Kind den Namen des anderen Elternteils führt, der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. 4Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. 5Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. 6§ 1617c gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 1618 BGB a.F.
25 Entscheidungen zu § 1618 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15
Name des Kindes: Vertretung des nichtehelichen Kindes bei der Einwilligung in die ...
- OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98
Anschlusserklärung eines nichtehelichen einbenannten Kindes an die Namensänderung ...
- OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 3 Wx 202/05
Zur Namensbestimmung eines Kindes unverheirateter Eltern innerhalb der ...
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 88/02
Erteilung des Kindesnamens durch sorgeberechtigten Elternteil nach Namen des ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1821/02
Verfassungsmäßigkeit einer Namenserteilung; Möglichkeit einer Namensänderung nach ...
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1821/02
- BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00
Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des ...
- BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00
Verbindlichkeit des Familiennamens des ersten Kindes nicht verheirateter Eltern ...
- OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99
Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt ...
- OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 6 UF 61/01
Voraussetzungen für die Einbenennung eines minderjährigen Kindes
- VGH Bayern, 16.06.2010 - 5 ZB 09.1633
Namensänderung eines nichtehelich Geborenen nach Eintritt der Volljährigkeit