Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
3. Abschnitt - Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
2. Titel - Rechtliche Betreuung (§§ 1896 - 1908k) |
(1) 1Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. 2Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. 3Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, daß dieser seinen Willen nicht kundtun kann.
(2) 1Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. 2Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.
(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfaßt, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
Rechtsprechung zu § 1896 BGB a.F.
16 Entscheidungen zu § 1896 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22
Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem ...
- BGH, 19.04.2023 - XII ZB 462/22
Betreuungsbedürftigkeit muss für jeden Aufgabenbereich gesondert geprüft werden
- LG Duisburg, 13.01.2023 - 12 T 117/22
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
- BFH, 31.10.2023 - VIII B 110/22
Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung
- BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem ...
- LG Regensburg, 12.12.2023 - 52 T 96/23
Beschwerde, Rechtliche Betreuung, Erforderlichkeit, Sonstige Hilfen, Freier ...
- BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95
Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei ...
- OLG Frankfurt, 13.11.1992 - 20 W 429/92
Vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung durch Anordnung des ...
Querverweise
Auf § 1896 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Vormundschaft. Rechtliche Betreuung. Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1908a
- Erbrecht
- Testament
- Testamentsvollstrecker
- § 2201