Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 305 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
2. Abschnitt - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 305 - 361b) |
1. Titel - Begründung. Inhalt des Vertrages (§§ 305 - 319) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 305 BGB a.F.
1.457 Entscheidungen zu § 305 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99
Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers
- OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00
Begriff des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses
- BGH, 26.10.1999 - BLw 3/99
Haftung der unwirksam gegründeten Nachfolgegesellschaft einer LPG
- BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
- BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00
Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 10.12.1999 - 10 Sa 1045/99
Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation; Verfallen von Ansprüchen bei ...
- LAG Hamm, 10.12.1999 - 10 Sa 1045/99
- BGH, 26.11.1964 - II ZR 55/63
Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes durch Parteivereinbarung - Notwendigkeit ...
- BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89
Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des ...
- OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 11 U 226/20
Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts ein Bauvorhaben betreffend ...
- BGH, 10.04.1997 - VII ZR 211/95
Zustandekommen eines Werkvertrages