Zur aktuellen Fassung von § 124 ZPO.
Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
2. Abschnitt - Parteien (§§ 50 - 127a) |
7. Titel - Prozeßkostenhilfe und Prozeßkostenvorschuß (§§ 114 - 127a) |
Das Gericht kann die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe aufheben, wenn
1. | die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; | |
2. | die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht oder eine Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 nicht abgegeben hat; | |
3. | die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozeßkostenhilfe nicht vorgelegen haben; in diesem Fall ist die Aufhebung ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind; | |
4. | die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist. |
Rechtsprechung zu § 124 ZPO a.F.
84 Entscheidungen zu § 124 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 08.12.2020 - 9 AZB 59/20
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Beschwerdeverfahren - neue ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 21 Ta 1261/16
Prozesskostenhilfe - Aufhebung - Zahlungsrückstand - Bewilligung ohne ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2019 - 26 Ta 2406/18
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Ratenzahlungsrückstand - vorherige ...
- BGH, 09.10.2018 - VIII ZB 44/18
Die Prozesskostenhilfe wurde in erster Instanz aufgehoben, weil der ...
- LAG Hamm, 26.01.2016 - 14 Ta 646/15
Fortdauer der Prozessvollmacht im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren
- OLG Frankfurt, 11.10.2016 - 2 WF 237/16
Verfahrenskostenhilfeüberprüfungsverfahren keine neue Angelegenheit nach § 15 ...
- LSG Sachsen, 05.08.2014 - L 3 AS 619/12
Androhung der der Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Anhörung durch das ...
- LAG Hessen, 26.08.2016 - 3 Ta 452/15
Zustellungen im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO haben gemäß § 172 Abs. 1 ZPO ...
- LAG Hessen, 20.09.2016 - 3 Ta 259/15
Zustellungen im Nachprüfungsverfahren des § 120 ZPO a.F. haben gemäß § 172 Abs. 1 ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.06.2015 - 2 Ta 25/15
PKH-Überprüfungsverfahren - Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten