Betäubungsmittelgesetz
Sechster Abschnitt - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 29 - 34) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. | entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht anzeigt, | |
2. | in einem Antrag nach § 7, auch in Verbindung mit § 10a Abs. 3 oder § 13 Absatz 3 Satz 3, unrichtige Angaben macht oder unrichtige Unterlagen beifügt, | |
3. | entgegen § 8 Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 10a Abs. 3, eine Änderung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich mitteilt, | |
4. | einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 10a Abs. 3, zuwiderhandelt, | |
5. | entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittel ohne Genehmigung ein- oder ausführt, | |
6. | einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 bis 4, § 12 Abs. 4, § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 3 oder 4, § 20 Abs. 1 oder § 28 Abs. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, | |
7. | entgegen § 12 Abs. 1 Betäubungsmittel abgibt oder entgegen § 12 Abs. 2 die Abgabe oder den Erwerb nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich meldet oder den Empfang nicht bestätigt, | |
7a. | entgegen § 13 Absatz 1a Satz 3 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bei einer Apotheke anfragt, | |
7b. | entgegen § 13 Absatz 1a Satz 4 oder 5 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt, | |
8. | entgegen § 14 Abs. 1 bis 4 Betäubungsmittel nicht vorschriftsmäßig kennzeichnet, | |
9. | einer vollziehbaren Anordnung nach § 15 Satz 2 zuwiderhandelt, | |
10. | entgegen § 16 Abs. 1 Betäubungsmittel nicht vorschriftsmäßig vernichtet, eine Niederschrift nicht fertigt oder sie nicht aufbewahrt oder entgegen § 16 Abs. 2 Satz 1 Betäubungsmittel nicht zur Vernichtung einsendet, jeweils auch in Verbindung mit § 16 Abs. 3, | |
11. | entgegen § 17 Abs. 1 oder 2 Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder entgegen § 17 Abs. 3 Aufzeichnungen oder Rechnungsdurchschriften nicht aufbewahrt, | |
12. | entgegen § 18 Abs. 1 bis 3 Meldungen nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, | |
13. | entgegen § 24 Abs. 1 einer Duldungs- oder Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder | |
14. | Betäubungsmittel in eine Postsendung einlegt, obwohl diese Versendung durch den Weltpostvertrag oder ein Abkommen des Weltpostvereins verboten ist; das Postgeheimnis gemäß Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes wird insoweit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit eingeschränkt. |
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, soweit das Gesetz von ihm ausgeführt wird.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) vom 27.03.2024
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2024 | Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) | 27.03.2024 | |
26.10.2012 | Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 19.10.2012 | |
21.07.2009 | Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung | 15.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 32 BtMG
10 Entscheidungen zu § 32 BtMG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
Voraussetzungen der Pflicht zur Verzinsung der EEG-Umlage
- VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 2959/13
Approbation; Arzt; Drogenabhängiger Patient; Flunitrazepam; Rohypnol; Widerruf
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; ...
- OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
- OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung
- OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 100/06
Abgabe von Betäubungsmitteln: Vorsatz und Fahrlässigkeit bei nicht ...
- VG Münster, 05.12.2018 - 19 K 1787/16
- OLG Frankfurt, 19.05.1989 - 1 Ss 55/69
- BayObLG, 02.08.1991 - 3 ObOWi 55/91
- LG Augsburg, 17.02.2006 - 3 KLs 400 Js 145306/04
Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch einen Arzt, der seinen ...
- OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
Querverweise
Auf § 32 BtMG verweisen folgende Vorschriften:
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 33 (Einziehung)