Betäubungsmittelgesetz
Sechster Abschnitt - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 29 - 34) |
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1. | Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, | |
2. | im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt, | |
3. | Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht, | |
4. | Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 einführt oder | |
5. | eine in § 29a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Handlung vorsätzlich begeht und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet. |
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) vom 27.03.2024
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2024 | Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) | 27.03.2024 |
Rechtsprechung zu § 30 BtMG
1.537 Entscheidungen zu § 30 BtMG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589
Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 19.806
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Polizist, der Marihuana in nicht geringer ...
- VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 19.806
- BGH, 17.01.2024 - 5 StR 339/23
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; ...
- LG Bamberg, 15.12.2023 - 45 KLs 640 Js 3283/22
Coronavirus, SARS-CoV-2, Cannabis, Angeklagte, Hauptverhandlung, Handeltreiben, ...
- BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das ...
- VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben ...
- BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei ...
- BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen ...
- BGH, 13.02.2024 - 5 StR 469/23
Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 30 BtMG
19.05.1994 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 5, Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) | BGBl. I S. 1207 |
Querverweise
Auf § 30 BtMG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Einziehung
- § 76a (Selbständige Einziehung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)