Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation
Abschnitt 2 - Grundsätze der Unterbringung (§§ 3 - 11) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_I/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(1) Für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe sind Haftplätze in verschiedenen Justizvollzugsanstalten oder Abteilungen vorzusehen, in denen eine auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gefangenen abgestimmte Behandlung gewährleistet ist.
(2) Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzugs sehen eine sichere Unterbringung vor, Einrichtungen des offenen Vollzugs keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen.
§ 3Grundsätze zum Vollzug der Haftarten
§ 4Trennungsgrundsätze
§ 5Differenzierung
§ 6Gestaltung der Justiz-
vollzugsanstalten § 7Festsetzung der Belegungsfähigkeit § 8Belegung der Hafträume § 9Ausgestaltung der Räume und Kostenbeteiligung § 10Mutter-Kind-Abteilung § 11Ausbildung und Beschäftigung
Neu Gesamtansicht
vollzugsanstalten § 7Festsetzung der Belegungsfähigkeit § 8Belegung der Hafträume § 9Ausgestaltung der Räume und Kostenbeteiligung § 10Mutter-Kind-Abteilung § 11Ausbildung und Beschäftigung