Kommunalabgabengesetz
Vierter Teil - Anschluss- und Erschließungsbeiträge (§§ 20 - 41) |
Zweiter Abschnitt - Anschlussbeiträge (§§ 29 - 32) |
(1) Anschlussbeiträge können für Teile einer Einrichtung erhoben werden, wenn diese Teile nutzbar sind.
(2) 1Zur teilweisen Deckung der Kosten für den Ausbau öffentlicher Einrichtungen können Anschlussbeiträge auch von Grundstückseigentümern erhoben werden, für deren Grundstücke eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, sofern ihnen durch den Ausbau neue, nicht nur vorübergehende Vorteile geboten werden. 2Der Ausbau umfasst die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Einrichtungen oder beitragsrechtlich verselbstständigten Teileinrichtungen.
(3) 1Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstücke eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, können weitere Anschlussbeiträge erhoben werden, soweit sich die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks erhöht. 2Dabei ist es unerheblich, wenn das zum weiteren Beitrag heranzuziehende Grundstück nicht vollständig mit dem früher beitragspflichtigen oder beitragsfrei angeschlossenen Grundstück übereinstimmt. 3Weitere Anschlussbeiträge können auch erhoben werden, wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung oder satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung nach § 31 entfallen oder soweit das Grundstück unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet wird.
Rechtsprechung zu § 29 KAG
17 Entscheidungen zu § 29 KAG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 945/19
Nachveranlagung von Wasserversorgungs- und Abwasseranschlussbeiträgen bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 2 S 873/23
Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich; ...
- VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und ...
- VG Karlsruhe, 14.08.2023 - 12 K 1796/22
Heranziehung zum Ersatz von Kosten für die Erneuerung ihres Hausanschlusses
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19
Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil; ...
- VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10
Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11
Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung
- VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1512/06
Fehlerhaft Berechnung eines Wasserversorgungs- und Abwasserbeitragsbescheides
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18
Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der ...
- VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18
Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte ...
Querverweise
Auf § 29 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Anschluss- und Erschließungsbeiträge
- Gemeinsame Vorschriften
- § 25 (Vorauszahlungen)
- Anschlussbeiträge
- § 32 (Entstehung der Beitragsschuld)
- Schlussbestimmungen
- § 49 (Übergangsvorschriften)