Landesbauordnung
4. Teil - Bauprodukte (§§ 17 - 25) |
1Die oberste Baurechtsbehörde kann eine natürliche oder juristische Person als
1. | Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (§ 19 Absatz 2), | |
2. | Prüfstelle für die Überprüfung von Bauprodukten vor Abgabe der Übereinstimmungserklärung (§ 22 Absatz 2), | |
3. | Zertifizierungsstelle (§ 23 Absatz 1), | |
4. | Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung (§ 23 Absatz 2), | |
5. | Überwachungsstelle für die Überwachung nach § 16a Absatz 7 und § 25 Absatz 2 oder | |
6. | Prüfstelle für die Überprüfung nach § 16a Absatz 6 und § 25 Absatz 1 |
anerkennen, wenn sie oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden, und wenn sie über die erforderlichen Vorrichtungen verfügen. 2Satz 1 ist entsprechend auf Behörden anzuwenden, wenn sie ausreichend mit geeigneten Fachkräften besetzt und mit den erforderlichen Vorrichtungen ausgestattet sind. 3Die Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungsund Überwachungsstellen anderer Bundesländer gilt auch im Land Baden-Württemberg.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 21.11.2017 (GBl. S. 606), in Kraft getreten am 01.12.2017.
Rechtsprechung zu § 24 LBO
10 Entscheidungen zu § 24 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.1983 - 8 S 67/83
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - 8 S 560/80
Aussetzungsverfahren; Baugenehmigung; Ergänzung durch Auflagen im ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.1983 - 8 S 1618/83
Innenbereich - Rücksichtnahmegebot bzw Nachbarschutz
- OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99
Vertrieb von Urinalen ohne Prüfungszeugnis
- OLG Stuttgart, 09.03.1990 - 2 U 276/89
Baustoffwerbung mit DIN-Norm
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1966 - I 407/65
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1973 - III 293/72
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.1984 - 8 S 2029/83
Bolzplatz im Wohngebiet
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.1984 - 8 S 485/84
Vorbeugende Unterlassungsklage - zumutbare Lärmbeeinträchtigung durch die Nutzung ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1980 - III 181/79
Zulässigkeit einer Blechnerei im Mischgebiet
Querverweise
Auf § 24 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- Bauprodukte
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 6 (Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht)