Landesbauordnung
5. Teil - Der Bau und seine Teile (§§ 26 - 33) |
(1) Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein.
(2) Außenwände und Außenwandteile wie Brüstungen und Schürzen sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen ausreichend lang begrenzt ist.
(3) Trennwände müssen als raumabschließende Bauteile von Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb von Geschossen ausreichend lang widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein.
(4) Brandwände müssen als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand) oder zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte (innere Brandwand) ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern.
(5) Decken und ihre Anschlüsse müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein.
(6) Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 10.11.2009 (GBl. S. 615), in Kraft getreten am 01.03.2010.
Rechtsprechung zu § 27 LBO
27 Entscheidungen zu § 27 LBO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17
Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks; ...
- VG Sigmaringen, 09.12.2020 - 3 K 2190/20
Nutzungsänderung einer Reithalle in eine Garage; Verstoß gegen nachbarschützende ...
- VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ...
- VG Sigmaringen, 05.04.2023 - 10 K 101/21
Baurecht; Abstandsflächen
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15
Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts; ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21
Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17
Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung; ...
- VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17
- VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; ...
- VG Karlsruhe, 12.04.2018 - 12 K 924/16
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Wandöffnung zwischen einem Lebensmittel- ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2016 - 3 S 1082/16
Anforderungen an die Präklusionswirkung der BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2; keine ...
Querverweise
Auf § 27 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)