Landesbauordnung
1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3) |
(1) 1Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und daß sie ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände benutzbar sind; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. 2Für den Abbruch baulicher Anlagen gilt dies entsprechend.
(2) Bei der Planung, Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen ist der besonderen Bedeutung von Energieeinsparung, -effizienz und erneuerbaren Energien sowie des Verteilnetzausbaus nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg Rechnung zu tragen.
(3) In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderung und alten Menschen nach Möglichkeit einzubeziehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften vom 07.02.2023 (GBl. S. 26), in Kraft getreten am 11.02.2023.
Rechtsprechung zu § 3 LBO
176 Entscheidungen zu § 3 LBO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens; ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2023 - 8 S 1361/23
Beseitigungsanordnung für ein verfallenes Bauwerk
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18
Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 18.01.2023 - 4 BN 36.22
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Fehlers im Abwägungsergebnis; ...
- BVerwG, 18.01.2023 - 4 BN 36.22
- VG Karlsruhe, 26.08.2020 - 1 K 6126/19
Normenkonkurrenz zwischen § 47 Abs. 1 BauO BW und § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG BW; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2021 - 3 S 3606/20
Konkurrenz zwischen der denkmalschutzrechtlichen Generalklausel und der ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2021 - 3 S 3606/20
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17
Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund ...
Querverweise
Auf § 3 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Begriffe)
- Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- Bauprodukte
- § 20 (Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall)
- Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen
- § 38 (Sonderbauten)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- Bausachverständigenverordnung (BauSVO)
- § 1 (Anerkannte Sachverständige)
Redaktionelle Querverweise zu § 3 LBO:
- Landesbauordnung (LBO)
- Der Bau und seine Teile
- § 29 II (Aufzugsanlagen) (zu § 3 IV)
- Einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen
- § 39 (Barrierefreie Anlagen) (zu § 3 IV)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 319 (Baugefährdung)