Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
Siebter Abschnitt - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (§§ 112 - 129) |
Erster Unterabschnitt - Grundsätze (§§ 112 - 114) |
(1) Die allgemeinen und besonderen Leistungen richten sich nach den Vorschriften des Zweiten bis Fünften Abschnitts, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Die allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 114 SGB III
48 Entscheidungen zu § 114 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 64/18
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - schwerbehinderter Mensch - ...
- LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 101/18
Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten für den Einsatz von ...
- BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - L 9 AS 310/13
Darlehensweise bewilligte Leistungen nach dem SGB II
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - L 9 AS 310/13
- BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kfz kein Bestandteil des menschenwürdigen ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2017 - L 3 R 507/16
Voraussetzungen eines Anspruchs des Versicherten auf Bewilligung von Leistungen ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2020 - L 3 R 266/19
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer; ...
Querverweise
Auf § 114 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen
- § 22 (Verhältnis zu anderen Leistungen)