Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Fünfter Abschnitt - Leistungen an Berechtigte im Ausland (§§ 110 - 114) |
1Berechtigte erhalten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente nur, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht. 2Für eine Rente für Bergleute ist zusätzlich erforderlich, dass die Berechtigten auf diese Rente bereits für die Zeit, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch im Inland gehabt haben, einen Anspruch hatten.
leistungen und Krankenversicherungs-
zuschuss § 112Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit § 113Höhe der Rente § 114Besonderheiten
Rechtsprechung zu § 112 SGB VI
38 Entscheidungen zu § 112 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 20.10.2016 - L 19 R 515/16
Anspruch auf Beitragserstattung des Arbeitnehmeranteils von Rentenbeiträgen ...
Zum selben Verfahren:
- SG Bayreuth, 17.06.2016 - S 3 R 151/16
Rentenversicherung, Arbeitgeber, Bescheid, Leistungen, Beitragserstattung, ...
- SG Bayreuth, 17.06.2016 - S 3 R 151/16
- BSG, 20.12.2016 - B 5 R 218/16 B
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 22.06.2016 - L 19 R 238/16
Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- SG Bayreuth, 16.03.2016 - S 3 R 51/15
Keine Erwerbsminderungs-/Arbeitsmarktrente bei gewöhnlichem Auslandsaufenthalt
- LSG Bayern, 22.06.2016 - L 19 R 238/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2005 - L 4 KR 2/03
Verzinsung der Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung bei fehlendem ...
- LSG Bayern, 10.12.2008 - L 16 R 279/04
Behördliches Rückzahlungsbegehren wegen zuviel gezahlter Rente; Rente wegen ...
- LSG Bayern, 15.05.2001 - L 16 RJ 689/97
Anspruch eines kroatischen Staatsbürgers auf Gewährung von Rente wegen ...
- LSG Bayern, 19.10.2005 - L 16 R 649/04
Anspruch einer Staatsangehörigen der Republik Serbien und Montenegro auf Rente ...
- BSG, 22.02.1995 - 4 RA 31/94
Leistungsrecht - Altersrente - Berufsunfähigkeit