Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Erster Abschnitt - Leistungen zur Teilhabe (§§ 9 - 32) |
Erster Unterabschnitt - Voraussetzungen für die Leistungen (§§ 9 - 12) |
(1) 1Die Träger der Rentenversicherung erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen, um
2Die Leistungen zur Prävention haben Vorrang vor den Leistungen zur Teilhabe. 3Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.
(2) Die Leistungen nach Absatz 1 sind zu erbringen, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) vom 11.02.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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18.02.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) | 11.02.2021 | |
14.12.2016 | Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) | 08.12.2016 |
Rechtsprechung zu § 9 SGB VI
962 Entscheidungen zu § 9 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- SG Marburg, 30.01.2024 - S 4 R 43/20
Gesetzliche Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 KR 1253/22
Anspruch eines Notfallsanitäters auf Versorgung mit einem aufzahlungspflichtigen ...
Zum selben Verfahren:
- SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit einem Hörgerät zum Festbetrag oder ...
- SG Mannheim, 23.03.2022 - S 4 KR 1815/21
- LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
Reha vor Rente, versichertes Erwerbsleben, Wiedereingliederung
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15
Sozialhilferecht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle ...
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 585/18
Erstattungsanspruch eines Grundsicherungsgegen einen Rentenversicherungsträger ...
- SG Duisburg, 13.04.2016 - S 21 R 411/11
Eigenanteilsfreie Versorgung mit höherwertigen Hörgeräten als Leistung zur ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2 R 263/22
Hörgerät; Leistungen zur Teilhabe; Störschall; Teilnahme am Erwerbsleben
- LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16
Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den ...