Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Sozialhilfe (§§ 8 - 26) |
Erster Abschnitt - Grundsätze der Leistungen (§§ 8 - 16) |
(1) 1Die erforderlichen Vorbereitungen für die Aufnahme einer Tätigkeit nach § 11 Absatz 3 Satz 2 und 3 können insbesondere Maßnahmen umfassen, die geeignet und angemessen sind, Einschränkungen der Leistungsberechtigten aufgrund einer vollen Erwerbsminderung, einer Krankheit, einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit soweit auszugleichen oder zu vermindern, dass sie der Ausübung einer Tätigkeit nicht entgegenstehen. 2Satz 1 gilt entsprechend bei Einschränkungen, die sich für die Leistungsberechtigten aus der Pflege eines Angehörigen ergeben. 3Maßnahmen nach Satz 1 können auch die Vermittlung der Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches umfassen.
(2) 1Stimmt die leistungsberechtigte Person zu, kann der zuständige Träger der Sozialhilfe mit der leistungsberechtigten Person eine unverbindliche schriftliche Vereinbarung über die angestrebte Tätigkeit, die zur Erreichung hierfür als erforderlich angesehene Unterstützung nach § 11 Absatz 3 sowie die unterstützenden Maßnahmen nach Absatz 1 treffen. 2Wird eine Vereinbarung nach Satz 1 getroffen, so soll diese in geeignetem zeitlichem Abstand gemeinsam überprüft und gegebenenfalls angepasst werden; dies umfasst auch die Überprüfung der Erreichbarkeit des angestrebten Ziels.
Fassung aufgrund des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 |
Rechtsprechung zu § 12 SGB XII
34 Entscheidungen zu § 12 SGB XII in unserer Datenbank:
- BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 19/22 R
Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die ...
- BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 22/22 R
Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
- SG Berlin, 11.05.2015 - S 135 AS 1977/11
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 4981/14
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des ...
- SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 AS 4619/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Abgrenzung ...
- SG Berlin, 23.02.2007 - S 51 SO 249/07
Sozialhilfe - schwerbehinderter Mensch - Vermögenseinsatz - Lebensversicherung ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2019 - L 7 AS 643/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2016 - L 11 AS 654/15
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - L 7 AS 690/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - ...
Querverweise
Auf § 12 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 11 (Beratung und Unterstützung)