Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung. Zur aktuellen Fassung.
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft (§§ 1773 - 1921) |
Titel 1 - Vormundschaft (§§ 1773 - 1895) |
Untertitel 6 - Beendigung der Vormundschaft (§§ 1882 - 1895) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 1858- § 1881 (weggefallen)
§ 1882Wegfall der Voraussetzungen
§ 1883(weggefallen)
§ 1884Verschollenheit und Todeserklärung des Mündels
§ 1885(weggefallen)
§ 1886Entlassung des Einzelvormunds
§ 1887Entlassung des Jugendamts oder Vereins
§ 1888Entlassung von Beamten und Religionsdienern
§ 1889Entlassung auf eigenen Antrag
§ 1890Vermögensherausgabe und Rechnungslegung
§ 1891Mitwirkung des Gegenvormunds
§ 1892Rechnungsprüfung und -anerkennung
§ 1893Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden
§ 1894Anzeige bei Tod des Vormunds
§ 1895Amtsende des Gegenvormunds
Neu Gesamtansicht