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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 4 - Draufgabe, Vertragsstrafe (§§ 336 - 345) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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§ 336Auslegung der Draufgabe
§ 337Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe
§ 338Draufgabe bei zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
§ 339Verwirkung der Vertragsstrafe
§ 340Strafversprechen für Nichterfüllung
§ 341Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung
§ 342Andere als Geldstrafe
§ 343Herabsetzung der Strafe
§ 344Unwirksames Strafversprechen
§ 345Beweislast
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