Bundeszentralregistergesetz
Zweiter Teil - Das Zentralregister (§§ 3 - 58d) |
Erster Abschnitt - Inhalt und Führung des Registers (§§ 3 - 26) |
(1) 1Erhält das Register eine Mitteilung über
so wird die Behörde, welche die Mitteilung gemacht hat, von der Registerbehörde unterrichtet, wenn eine Mitteilung über eine weitere Verurteilung eingeht, bevor sich aus dem Register ergibt, daß die Entscheidung nicht mehr widerrufen werden kann. 2Ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung ausgesetzt, so stehen in den Fällen der Nummer 3 Mitteilungen nach § 11 einer Mitteilung über eine Verurteilung gleich.
(2) Das gleiche gilt, wenn eine Mitteilung über die Bewilligung einer weiteren in Absatz 1 bezeichneten Anordnung oder ein Suchvermerk eingeht.
(3) Wird eine in Absatz 1 bezeichnete Entscheidung widerrufen und ist im Register eine weitere Entscheidung nach Absatz 1 eingetragen, so hat die Registerbehörde die Behörde, welche die weitere Entscheidung mitgeteilt hat, von dem Widerruf zu benachrichtigen.
(4) Ist im Register eine Führungsaufsicht, aber noch nicht deren Beendigung eingetragen, unterrichtet die Registerbehörde, sobald sie eine Mitteilung über die Anordnung oder den Eintritt einer neuen Führungsaufsicht erhält, die Behörde, welche die bereits eingetragene Führungsaufsicht mitgeteilt hat, über die neue Eintragung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften vom 15.12.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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27.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften | 15.12.2011 |
verfahren § 21Automatisiertes Auskunftsverfahren § 21aProtokollierungen § 22Hinweispflicht der Registerbehörde § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung § 24Entfernung von Eintragungen § 25Anordnung der Entfernung § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Rechtsprechung zu § 22 BZRG
8 Entscheidungen zu § 22 BZRG in unserer Datenbank:
- BGH, 06.03.1979 - 1 StR 747/78
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der ...
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75
Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz ...
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der ...
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
Verwertung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen - ...
- OLG Hamm, 03.02.1998 - 3 Ws 86/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Dauer der Postlaufzeit, Vertrauensschutz, ...
- VG Darmstadt, 01.09.2006 - 5 E 2554/04
Waffenrecht: Begriff der "Verurteilung", Verwarnung mit Strafvorbehalt