Europäische Union

Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)

Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016
(Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2)

In Geltung seit dem 25. Mai 2018

Kapitel I

Art. 1 Gegenstand und Ziele

Art. 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Art. 3 Räumlicher Anwendungsbereich

Art. 4 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze (Art. 5 - 11)

Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Art. 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Art. 7 Bedingungen für die Einwilligung

Art. 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Art. 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Art. 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Art. 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Kapitel III
Abschnitt 1

Art. 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2

Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Art. 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Art. 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3

Art. 16 Recht auf Berichtigung

Art. 17 Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

Art. 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20 Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4

Art. 21 Widerspruchsrecht

Art. 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5

Art. 23 Beschränkungen

Kapitel IV
Abschnitt 1

Art. 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Art. 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Art. 26 Gemeinsam Verantwortliche

Art. 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern

Art. 28 Auftragsverarbeiter

Art. 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters

Art. 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Art. 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Abschnitt 2

Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung

Art. 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

Art. 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3

Art. 35 Datenschutz-Folgenabschätzung

Art. 36 Vorherige Konsultation

Abschnitt 4

Art. 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Art. 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten

Art. 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 5

Art. 40 Verhaltensregeln

Art. 41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln

Art. 42 Zertifizierung

Art. 43 Zertifizierungsstellen

Kapitel V

Art. 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

Art. 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Art. 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

Art. 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften

Art. 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Art. 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle

Art. 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
Abschnitt 1

Art. 51 Aufsichtsbehörde

Art. 52 Unabhängigkeit

Art. 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde

Art. 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde

Abschnitt 2

Art. 55 Zuständigkeit

Art. 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde

Art. 57 Aufgaben

Art. 58 Befugnisse

Art. 59 Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Abschnitt 1

Art. 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden

Art. 61 Gegenseitige Amtshilfe

Art. 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

Abschnitt 2
Kohärenz (Art. 63 - 67)

Art. 63 Kohärenzverfahren

Art. 64 Stellungnahme des Ausschusses

Art. 65 Streitbeilegung durch den Ausschuss

Art. 66 Dringlichkeitsverfahren

Art. 67 Informationsaustausch

Abschnitt 3

Art. 68 Europäischer Datenschutzausschuss

Art. 69 Unabhängigkeit

Art. 70 Aufgaben des Ausschusses

Art. 71 Berichterstattung

Art. 72 Verfahrensweise

Art. 73 Vorsitz

Art. 74 Aufgaben des Vorsitzes

Art. 75 Sekretariat

Art. 76 Vertraulichkeit

Kapitel VIII

Art. 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Art. 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde

Art. 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter

Art. 80 Vertretung von betroffenen Personen

Art. 81 Aussetzung des Verfahrens

Art. 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz

Art. 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen

Art. 84 Sanktionen

Kapitel IX

Art. 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Art. 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten

Art. 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer

Art. 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext

Art. 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

Art. 90 Geheimhaltungspflichten

Art. 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften

Kapitel X

Art. 92 Ausübung der Befugnisübertragung

Art. 93 Ausschussverfahren

Kapitel XI

Art. 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

Art. 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG

Art. 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften

Art. 97 Berichte der Kommission

Art. 98 Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz

Art. 99 Inkrafttreten und Anwendung

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