Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG)
Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016(Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2)
In Geltung seit dem 25. Mai 2018
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 4)
Art. 1Gegenstand und Ziele
Art. 2Sachlicher Anwendungsbereich
Art. 3Räumlicher Anwendungsbereich
Art. 4Begriffsbestimmungen
Kapitel IIGrundsätze (Art. 5 - 11)
Art. 5Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Art. 6Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Art. 7Bedingungen für die Einwilligung
Art. 8Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
Art. 9Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Art. 10Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
Art. 11Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
Kapitel IIIRechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23)
Abschnitt 1Transparenz und Modalitäten (Art. 12)
Art. 12Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 2
Art. 13Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Art. 14Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Art. 15Auskunftsrecht der betroffenen Person
Abschnitt 3Berichtigung und Löschung (Art. 16 - 20)
Art. 16Recht auf Berichtigung
Art. 17Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Art. 18Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Art. 19Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Art. 20Recht auf Datenübertragbarkeit
Abschnitt 4
Art. 21Widerspruchsrecht
Art. 22Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Abschnitt 5Beschränkungen (Art. 23)
Art. 23Beschränkungen
Kapitel IVVerantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 24 - 43)
Abschnitt 1Allgemeine Pflichten (Art. 24 - 31)
Art. 24Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Art. 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Art. 26Gemeinsam Verantwortliche
Art. 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Art. 28Auftragsverarbeiter
Art. 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Art. 30Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Art. 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2Sicherheit personenbezogener Daten (Art. 32 - 34)
Art. 32Sicherheit der Verarbeitung
Art. 33Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Art. 34Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Abschnitt 3
Abschnitt 4Datenschutzbeauftragter (Art. 37 - 39)
Art. 37Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Art. 38Stellung des Datenschutzbeauftragten
Art. 39Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Abschnitt 5Verhaltensregeln und Zertifizierung (Art. 40 - 43)
Kapitel V
Art. 44Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Art. 45Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Art. 46Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Art. 47Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Art. 48Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Art. 49Ausnahmen für bestimmte Fälle
Art. 50Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
Kapitel VIUnabhängige Aufsichtsbehörden (Art. 51 - 59)
Abschnitt 1Unabhängigkeit (Art. 51 - 54)
Art. 51Aufsichtsbehörde
Art. 52Unabhängigkeit
Art. 53Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Art. 54Errichtung der Aufsichtsbehörde
Abschnitt 2Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse (Art. 55 - 59)
Kapitel VIIZusammenarbeit und Kohärenz (Art. 60 - 76)
Abschnitt 1Zusammenarbeit (Art. 60 - 62)
Art. 60Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
Art. 61Gegenseitige Amtshilfe
Art. 62Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 2
Art. 63Kohärenzverfahren
Art. 64Stellungnahme des Ausschusses
Art. 65Streitbeilegung durch den Ausschuss
Art. 66Dringlichkeitsverfahren
Art. 67Informationsaustausch
Abschnitt 3Europäischer Datenschutzausschuss (Art. 68 - 76)
Kapitel VIIIRechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Art. 77 - 84)
Art. 77Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Art. 78Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Art. 79Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Art. 80Vertretung von betroffenen Personen
Art. 81Aussetzung des Verfahrens
Art. 82Haftung und Recht auf Schadenersatz
Art. 83Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Art. 84Sanktionen
Kapitel IX
Art. 85Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Art. 86Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Art. 87Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Art. 88Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Art. 89Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
Art. 90Geheimhaltungspflichten
Art. 91Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften