Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 - Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) |
Abschnitt 1 - Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311) |
1Das Gericht hat den Betroffenen vor einer Entscheidung nach § 1833 Absatz 3 oder § 1820 Absatz 5 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs persönlich anzuhören. 2Das Gericht soll den Betroffenen vor einer Entscheidung nach den §§ 1850 bis 1854 persönlich anhören.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
ermächtigung § 292aZahlungen an die Staatskasse § 293Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 294Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 295Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-
vorbehalts § 296Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers § 297Sterilisation § 298Verfahren in Fällen des § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 299Persönliche Anhörung in anderen Genehmigungs-
verfahren § 300Einstweilige Anordnung § 301Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit § 302Dauer der einstweiligen Anordnung § 303Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 304Beschwerde der Staatskasse § 305Beschwerde des Untergebrachten § 306Aufhebung des Einwilligungs-
vorbehalts § 307Kosten in Betreuungssachen § 308Mitteilung von Entscheidungen § 309Mitteilungen an die Meldebehörde § 309aMitteilungen an die Betreuungsbehörde § 310Mitteilungen während einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme § 311Mitteilungen zur Strafverfolgung
Rechtsprechung zu § 299 FamFG
5 Entscheidungen zu § 299 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 23.03.2010 - 15 Sdb 1/10
Zur Abgabe einer Betreuungssache
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11
Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes ...
- LG Neuruppin, 28.06.2017 - 5 T 21/17
Sittenwidrigkeit der Erbausschlagung seitens eines behinderten Menschen im ...
- LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12
Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung: ...
- LG Hagen, 25.02.2014 - 6 T 8/14
Betreuungsrechtliche Genehmigung im Zusammenhang mit der Belastung eines ...
§ 299 FamFG in Nachschlagewerken
- § 299 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Arbeitsvertrag
- Betreuungsverfahren
- Erbschaft
- FamFG
- Familienverfahrensgesetz
- Genehmigungen
- Genehmigungen von a bis z
- Genehmigungspflichten
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