Jugendschutzgesetz
Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit (§§ 4 - 10) |
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) 1In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. 2Dies gilt nicht, wenn ein Automat
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas vom 03.03.2016
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2016 | Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas | 03.03.2016 | |
01.01.2009 | Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens | 20.07.2007 | |
01.09.2007 | Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens | 20.07.2007 |
Rechtsprechung zu § 10 JuSchG
24 Entscheidungen zu § 10 JuSchG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 6 U 362/21
Verdampferkopf - Wettbewerbrechtlicher Unterlassungsantrag gegen die Versendung ...
- VG Kassel, 02.02.2024 - 7 K 911/23
Überweisung an eine andere Schule wegen Verkauf von E-Zigaretten
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
Unterlassungsansprüche eines Versandhändlers gegen ein Logistikunternehmen wegen ...
- OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 6 U 148/21
Kohlenmonoxid-Vergiftung in Shisha-Bar
- VG Oldenburg, 16.06.2022 - 7 B 983/22
Alkoholische Getränke; gewerblich genutzter Raum; Verkaufsautomat
- OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22 Corona
Unlauterer Wettbewerb durch im Internet angebotene Corona-Antigen-Schnelltests ...
- VG Gießen, 29.04.2013 - 8 L 326/13
Gewerbeuntersagung wegen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche
- BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13
Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel ...
- LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19
Versandhandel mit alkoholischen Getränken, Jugendschutz
- BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für ...
Querverweise
Auf § 10 JuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Ahndung von Verstößen
- § 28 (Bußgeldvorschriften)
- Schlussvorschriften
- § 30 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 JuSchG:
- Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
- §§ 1 ff. (Zweckbestimmung)
- Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)
- §§ 1 ff. (Rauchverbot)