Jugendschutzgesetz
Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit (§§ 4 - 10) |
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) 1In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. 2Dies gilt nicht, wenn ein Automat
3§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) 1Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. 2Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz) vom 10.03.2017
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2018 | Gesetz zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz) | 10.03.2017 | |
30.09.2004 | Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums | 23.07.2004 |
Rechtsprechung zu § 9 JuSchG
48 Entscheidungen zu § 9 JuSchG in unserer Datenbank:
- VG Oldenburg, 16.06.2022 - 7 B 983/22
Alkoholische Getränke; gewerblich genutzter Raum; Verkaufsautomat
- LG Bochum, 23.01.2019 - 13 O 1/19
Versandhandel mit alkoholischen Getränken, Jugendschutz
- OLG Nürnberg, 02.04.2004 - 6 U 2507/03
Schadensersatz, Jugendschutz: Schutzbereich von § 9 JuSchG (Verbot einer Abgabe ...
- VG Freiburg, 17.01.2013 - 4 K 1022/12
Anwendbarkeit des Ladenschlussgesetzes auf Warenautomaten
- OVG Sachsen, 30.03.2017 - 3 C 19/16
Abstrakte Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Alkoholverbot; alkoholbedingte ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2022 - 3 M 207/21
Versammlungsrecht: Vorläufige Untersagung der Nutzung von Baumhäusern bis zum ...
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 6 U 83/19
Unterlassungsansprüche eines Versandhändlers gegen ein Logistikunternehmen wegen ...
- OLG Bamberg, 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15
Hinreichende Tatbezeichnung im Bußgeldbescheid bei unerlaubter Alkoholabgabe an ...
- VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17
Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch Paintball
- VG Freiburg, 31.07.2007 - 6 K 1138/07
Supermarktbetreiber; Zweckveranlasser; Jugendliche; Saufgelage; Öffentlicher ...
Querverweise
Auf § 9 JuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- § 9 (Alkoholische Getränke)
- Ahndung von Verstößen
- § 28 (Bußgeldvorschriften)