Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122m) |
Achter Abschnitt - Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (§§ 109 - 119) |
Zweiter Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 110 - 113) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 113 UmwG
Entscheidung zu § 113 UmwG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 25.10.2017 - 3 A 151/15
Allgemeine Leistungsklage; Unternehmensspaltung; Ausgliederung; Hemmung; ...