Umwandlungsgesetz
Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 137) |
Erster Abschnitt - Möglichkeit der Spaltung (§§ 123 - 125) |
(1) 1Soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Zweiten Buches auf die Spaltung mit folgenden Ausnahmen entsprechend anzuwenden:
1. | mit Ausnahme des § 62 Absatz 5, | |
2. | bei Aufspaltung mit Ausnahme der § 9 Absatz 2 und § 12 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit § 8 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a, | |
3. | bei Abspaltung und Ausgliederung mit Ausnahme des § 18, | |
4. | bei Ausgliederung mit Ausnahme der §§ 29 bis 34, des § 54 Absatz 1 Satz 1, des § 68 Absatz 1 Satz 1 und des § 71 und für die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers mit Ausnahme des § 14 Absatz 2 und des § 15. |
2Eine Prüfung im Sinne der §§ 9 bis 12 findet bei Ausgliederung nicht statt. 3Bei Abspaltung ist § 133 für die Verbindlichkeit nach § 29 anzuwenden.
(2) An die Stelle der übertragenden Rechtsträger tritt der übertragende Rechtsträger, an die Stelle des übernehmenden oder neuen Rechtsträgers treten gegebenenfalls die übernehmenden oder neuen Rechtsträger.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 | |
15.07.2011 | Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes | 11.07.2011 | |
25.04.2007 | Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes | 19.04.2007 |
Rechtsprechung zu § 125 UmwG
112 Entscheidungen zu § 125 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 65/19
CECONOMY AG (ehemals METRO AG): Klagen u.a. gegen Umfirmierung und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17
Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung ...
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17
- FG Niedersachsen, 07.02.2024 - 3 K 36/22
Buchwertfortführung; Einbringung; Einbringung nach Buchwerten; Sacheinlage; ...
- BFH, 11.08.2021 - I R 27/18
Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 9 K 9143/16
Zurechnung eines gewerbesteuerrechtlichen Übertragungsgewinns bei Aufspaltung ...
- FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 9 K 9143/16
- FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 106/11
Verdeckte Gewinnausschüttung an Muttergesellschaft (GmbH & Co. KG) durch ...
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 19 Sa 20/15
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung zur Beteiligung des ...
- KG, 03.03.2020 - Not 5/19
Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung
- BFH, 12.07.2023 - XI R 41/20
Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die ...
Querverweise
Auf § 125 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Spaltung
- Allgemeine Vorschriften
- Spaltung zur Aufnahme
- Spaltung zur Neugründung
- § 135 (Anzuwendende Vorschriften)
- Besondere Vorschriften
- Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- § 146 (Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung)
- Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- § 148 (Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung)
- Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Ausgliederung zur Aufnahme
- § 157 (Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten)
- Strafvorschriften und Zwangsgelder
- § 350 (Zwangsgelder)