Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2024 - AK 32/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8109
BGH, 04.04.2024 - AK 32/24 (https://dejure.org/2024,8109)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2024 - AK 32/24 (https://dejure.org/2024,8109)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2024 - AK 32/24 (https://dejure.org/2024,8109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    Ein unmittelbares Ansetzen im Sinne von § 22 StGB liegt bei Handlungen vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353, 354; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 1 StR 148/10

    Störung des öffentlichen Friedens (Eignung; Öffentlichkeit; Tatbegehung gegenüber

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    Öffentlicher Friede ist ein Zustand allgemeiner Rechtssicherheit sowie das begründete Vertrauen der Staatsbürger in die Fortdauer dieses Zustands (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10, NStZ 2010, 570; SSW-StGB/Geneuss, 6. Aufl., § 140 Rn. 14).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    Ein unmittelbares Ansetzen im Sinne von § 22 StGB liegt bei Handlungen vor, die nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert sind und im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19, NStZ 2020, 353, 354; vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20, BGHSt 65, 15 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    Die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung setzt zum einen eine gewisse einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation (die Mitgliedschaft), zum anderen eine aktive Tätigkeit zur Förderung ihrer Ziele (die Beteiligungshandlungen) voraus (zu den insoweit nach st. Rspr. anzulegenden Maßstäben s. BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - AK 14/22, juris Rn. 28 ff. mwN).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 435/16

    Billigung von Straftaten durch nachträgliches Gutheißen von Tötungen Gefangener

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    Dies gilt besonders für den zweiten Beitrag, in dem explizit zur Befreiung muslimischer Gefangener aufgerufen wurde, "auch wenn dabei Gewalt unausweichlich sein sollte" (vgl. zum Erfordernis einer kriminogenen Inlandswirkung bei Billigung von ausländischen Straftaten BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 435/16, NStZ 2017, 699, 700).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    Öffentlicher Friede ist ein Zustand allgemeiner Rechtssicherheit sowie das begründete Vertrauen der Staatsbürger in die Fortdauer dieses Zustands (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 StR 148/10, NStZ 2010, 570; SSW-StGB/Geneuss, 6. Aufl., § 140 Rn. 14).
  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

    Auszug aus BGH, 04.04.2024 - AK 32/24
    (b) Darüber hinaus verlangt § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG, dass das Handeln des Außenstehenden (wie auch des organisatorisch Eingebundenen) eine gewisse Erheblichkeitsschwelle dergestalt überschreitet, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gründe des Betätigungsverbots bedeutsam ist (so insgesamt BGH, Urteil vom 13. Juni 2019 - 3 StR 133/19, NStZ 2020, 362 Rn. 9-12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht