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   BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22   

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BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22 (https://dejure.org/2024,6217)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2024 - 2 StR 459/22 (https://dejure.org/2024,6217)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 2 StR 459/22 (https://dejure.org/2024,6217)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Hat die Hauptverhandlung schon begonnen? Wer ist "gesetzlicher Richter"?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schöffe als gesetzlicher Richter - oder: wann beginnt die Hauptverhandlung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NStZ-RR 2024, 156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 09.08.2007 - 3 StR 96/07

    Abgrenzung von Aussetzung und Unterbrechung; gesetzlicher Richter (Bestimmung

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Soweit ersichtlich fordern weder Rechtsprechung noch Schrifttum einen zusätzlichen materiellen Gehalt des sich an den Aufruf der Sache anschließenden Prozessgeschehens, noch wird von ihnen der Beginn der Hauptverhandlung in Frage gestellt, wenn zur Teilnahme verpflichtete Personen nicht erschienen sind (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2007 - 3 StR 96/07, BGHSt 52, 24, 25 f., und vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, NStZ 2014, 220; Löwe/Rosenberg/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 15 mwN; SSW-StPO/Franke, 5. Aufl., § 243 Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, 66. Aufl., § 243 Rn. 4).

    § 230 Abs. 1 StPO beschreibt mit der Anwesenheit des Angeklagten nicht etwa eine begriffliche Voraussetzung der "Hauptverhandlung"; die Vorschrift bestimmt vielmehr, dass eine Hauptverhandlung gegen den Angeklagten - abgesehen von den in der Strafprozessordnung geregelten Ausnahmefällen - in seiner Abwesenheit nicht durchgeführt werden darf (BGH, Urteil vom 9. August 2007 - 3 StR 96/07, BGHSt 52, 24, 25 Rn. 6).

    Einschlägig sind insbesondere der Beschleunigungsgrundsatz und die Konzentrationsmaxime (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2007 - 3 StR 96/07, BGHSt 52, 24, 29 Rn. 16); zudem ist auch zu bedenken, dass schon dem Aufruf der Sache an sich ein eigener verfahrensfördernder Wert zugesprochen wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02, BGHSt 48, 264, 265 f.).

    Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Grundsätze entscheidet der Vorsitzende frei, ob er die Sache in Fällen der entschuldigten Abwesenheit eines Angeklagten aufruft oder den Termin verlegt (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2007 - 3 StR 96/07, BGHSt 52, 24, 30).

  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Insbesondere bei frühzeitigen Beratungen über das Zustandekommen einer Verständigung im Sinne des § 257c StPO ist es nicht zu beanstanden, dass die Berufsrichter die Schöffen in den Verfahrensstoff einführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, juris Rn. 11; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, aaO, § 257c Rn. 54; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, aaO, § 257c Rn. 5b, 10 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 118 mwN).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Auch dem Maßstab der Neufassung des § 64 Satz 2 StGB, die normativ erhöhte prognostische Anforderungen an die Erfolgsaussicht formuliert (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2024 - 3 StR 280/23, juris Rn. 42), wird die angefochtene Entscheidung gerecht.
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Dies nicht außerhalb der Hauptverhandlung zu tun, was möglich gewesen wäre, macht die Entscheidung des Vorsitzenden nicht sachwidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, juris Rn. 10; zu Verfahrenshandlungen i.S.d. § 229 StPO s. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 6 StR 75/23, NStZ 2023, 695, 696).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Insbesondere bei frühzeitigen Beratungen über das Zustandekommen einer Verständigung im Sinne des § 257c StPO ist es nicht zu beanstanden, dass die Berufsrichter die Schöffen in den Verfahrensstoff einführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, juris Rn. 11; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, aaO, § 257c Rn. 54; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, aaO, § 257c Rn. 5b, 10 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 118 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Dass die Strafkammer bei der konkreten Strafzumessung die Kriterien nicht nochmals wiederholt, sondern auf die bereits bei der Strafrahmenwahl vorgenommene Aufzählung verwiesen hat, stellt keinen Rechtsmangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, NStZ-RR 2015, 240).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18

    Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Erlittene Untersuchungshaft ist regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 mwN).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 399/20

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    a) Zwar besteht eine Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde; unbeschadet dessen, ob diese Divergenz auf die (allgemeine) Sachrüge hin zu berücksichtigen ist oder ob es dafür einer zulässigen Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 mwN zum Streitstand), ergibt eine Auslegung des maßgeblichen Protokolls, die hier aufgrund eines in der Urteilsformel aufgetretenen sinnentstellenden Formatierungsfehlers möglich und geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, juris Rn. 2), dass der Angeklagte keinesfalls zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt" wurde.
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 42/01

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    a) Zwar besteht eine Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor in der Urteilsurkunde; unbeschadet dessen, ob diese Divergenz auf die (allgemeine) Sachrüge hin zu berücksichtigen ist oder ob es dafür einer zulässigen Verfahrensrüge bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 6 StR 399/20, NStZ 2021, 319 mwN zum Streitstand), ergibt eine Auslegung des maßgeblichen Protokolls, die hier aufgrund eines in der Urteilsformel aufgetretenen sinnentstellenden Formatierungsfehlers möglich und geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01, juris Rn. 2), dass der Angeklagte keinesfalls zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt" wurde.
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 75/23

    Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
    Dies nicht außerhalb der Hauptverhandlung zu tun, was möglich gewesen wäre, macht die Entscheidung des Vorsitzenden nicht sachwidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, juris Rn. 10; zu Verfahrenshandlungen i.S.d. § 229 StPO s. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 6 StR 75/23, NStZ 2023, 695, 696).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

  • BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21

    Entfallen der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 544/15

    Eintritt des Ergänzungsrichters bei Krankheit eines zur Urteilsfindung berufenen

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der

  • BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21

    Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1883/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterablehnung in einem

  • BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

    Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08

    Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17

    Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung

  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen -

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge

  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 122/00

    Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99

    Unzulässige Rüge des Verstoßes gegen § 338 Nr. 1 StPO; Bildung der Gesamtstrafe;

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