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   BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20.   

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https://dejure.org/2020,23344
BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20. (https://dejure.org/2020,23344)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2020 - 3 StR 40/20. (https://dejure.org/2020,23344)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20. (https://dejure.org/2020,23344)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 60 StGB
    Absehen von Strafe (Ausnahmecharakter; strenge Anforderungen; Wegfall des Strafbedürfnisses; keine sinnvolle Funktion der Strafe; Gesamtabwägung; offensichtliches Verfehltsein; mittelbare Beeinträchtigungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 304 Abs. 2, § ... 25 Abs. 2 StGB, § 3 Abs. 1, § 28 VersammlG, § 60 StGB, § 154 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 129 Abs. 1 StGB, § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78a StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB, § 206a Abs. 1 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB, § 260 Abs. 3 StPO, § 60 Satz 1 StGB, § 46 StGB, § 2 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Verurteilung wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung; Unterbrechung der Verjährung durch die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie durch die Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses der überlangen ...

  • rewis.io

    Absehen von Strafe: Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Umstände; Berücksichtigung fremdenfeindlicher Beweggründe und Ziele des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rassistische Motive in der Strafzumessung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Fremdenfeindlichkeit muss Strafe schärfen

  • taz.de (Pressebericht)

    Härtere Strafen für Rassismus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Strafzumessungsumstände der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Gericht von Strafe absehen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Auch mittelbare Folgen der Tat vermögen die Anwendung des § 60 StGB zu rechtfertigen; hierzu können durch die Strafverfolgung bewirkte außergewöhnliche Beeinträchtigungen zählen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 5 StR 588/03, NStZ-RR 2004, 230, 231; SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 60 Rn. 8).

    So hat der 5. Strafsenat mit Beschluss vom 4. Mai 2004 (5 StR 588/03, NStZ-RR 2004, 10 11 230) selbst auf das Absehen von Strafe in einem Fall erkannt, in dem sich der dortige zu einem frühen Zeitpunkt weitgehend geständige Angeklagte fast zwei Jahre in Untersuchungshaft befunden hatte und nach mehr als weiteren achteinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war.

  • BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14

    Rechtsfehlerfreie Verneinung des Körperverletzungsvorsatzes bei kräftigem

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    a) Die Vorschrift des § 60 StGB hat Ausnahmecharakter (s. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460, 461).

    Ein Vorgehen nach § 60 StGB macht dabei eine Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Umstände erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, aaO; Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, aaO).

  • BGH, 03.09.1996 - 1 StR 475/96

    Fahrlässige Tötung - Strafmilderung - Absehen von Strafe

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Die Annahme, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, muss sich, wie das Merkmal "offensichtlich' zeigt, unmittelbar aufdrängen (s. BGH, Urteile vom 20. März 1973 - 1 StR 5/73, bei Dallinger, MDR 1973, 899; vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 300; Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, BGHR § 60 Absehen 1).

    Ein Vorgehen nach § 60 StGB macht dabei eine Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten Umstände erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, aaO; Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, aaO).

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Die Annahme, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, muss sich, wie das Merkmal "offensichtlich' zeigt, unmittelbar aufdrängen (s. BGH, Urteile vom 20. März 1973 - 1 StR 5/73, bei Dallinger, MDR 1973, 899; vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 300; Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, BGHR § 60 Absehen 1).

    Anwendbar ist die Vorschrift nur dann, wenn das Verfehltsein von Strafe so ins Auge springt, dass dieses Ergebnis der Abwägung jedem ernsthaften Zweifel entrückt ist (s. BGH, Urteil vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, aaO, S. 301 f.).

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Damit ist die sofortige Beschwerde gegenstandslos (s. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, NJW 2002, 1211, 1216; vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18, juris Rn. 21).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Damit ist die sofortige Beschwerde gegenstandslos (s. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, NJW 2002, 1211, 1216; vom 28. März 2019 - 4 StR 530/18, juris Rn. 21).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    So hat der 5. Strafsenat mit Beschluss vom 4. Mai 2004 (5 StR 588/03, NStZ-RR 2004, 10 11 230) selbst auf das Absehen von Strafe in einem Fall erkannt, in dem sich der dortige zu einem frühen Zeitpunkt weitgehend geständige Angeklagte fast zwei Jahre in Untersuchungshaft befunden hatte und nach mehr als weiteren achteinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war.
  • BayObLG, 04.01.1977 - 1 ObOWi 592/76

    Verjährungsunterbrechung durch Einstellung des Verfahrens außerhalb der

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Denn entsprechend einem Einstellungsurteil gemäß § 260 Abs. 3 StPO bestimmt er - vorbehaltlich seiner Anfechtung - den endgültigen Abschluss des Erkenntnisverfahrens (ebenso BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1977 - 1 Ob OWi 592/76, BayObLGSt 1977, 1).
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 5/73

    Abtreibung und fahrlässige Tötung - Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20
    Die Annahme, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, muss sich, wie das Merkmal "offensichtlich' zeigt, unmittelbar aufdrängen (s. BGH, Urteile vom 20. März 1973 - 1 StR 5/73, bei Dallinger, MDR 1973, 899; vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 300; Beschluss vom 3. September 1996 - 1 StR 475/96, BGHR § 60 Absehen 1).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Dies ist bei einem Handeln aus rassistischen und ausländerfeindlichen Motiven der Fall, zumal diese in § 46 Abs. 2 Satz 2 Gruppe 1 StGB ausdrücklich aufgeführt sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Sie kommt nur zur Anwendung, wenn die Verhängung einer Strafe unter jedem denkbaren Strafzweck verfehlt wäre; das Verfehltsein von Strafe muss dabei so ins Auge springen, dass dieses Ergebnis der Abwägung ernsthaftem Zweifel entrückt ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1977 - 3 StR 397/77, BGHSt 27, 298, 301 f.; vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, StraFo 2020, 459).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 246/22

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit (minder schwerer Fall: Gesamtwürdigung aller

    (1) Menschenverachtende Beweggründe und Ziele sind - wie fremdenfeindliche (s. BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 13/14) - regelmäßig strafzumessungsrechtlich beachtlich.

    Es soll bei einer in der Tat zum Ausdruck gekommenen (s. BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 13/14; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 211) Gesinnung des Täters greifen, welche die vermeintliche Andersartigkeit einer Personengruppe als Rechtfertigung dazu missbraucht, Menschenrechte der Opfer zu negieren und ihre Menschenwürde zu verletzen.

  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Die mögliche Sanktion für den Angeklagten wird voraussichtlich § 129a Abs. 4 StGB zu entnehmen sein, der eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) vorsieht, wobei rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele strafschärfend wirken (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Schärfend hat er die rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele gewürdigt (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

    Die mögliche Sanktion für den Angeklagten wird § 129a Abs. 1 StGB zu entnehmen sein, der eine Freiheitsstrafe zwischen ein und zehn Jahren vorsieht, wobei rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele strafschärfend wirken (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

    Hinzu kommt, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele strafschärfend wirken (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    § 46 Abs. 2 StGB bestimmt daneben ausdrücklich, dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele, wie sie hochwahrscheinlich in der Tat zum Ausdruck kamen, regelmäßig einen Strafschärfungsgrund darstellen (vgl. BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.08.2023 - StB 52/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Unter zutreffender Zugrundelegung des Strafrahmens des § 129a Abs. 1 StGB, der sich auf Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bemisst, hat der Staatsschutzsenat dabei die Schwere der mit großer Wahrscheinlichkeit geplanten Anschläge, die in Aussicht genommenen Tatbeiträge des Angeklagten sowie seine hochwahrscheinlichen rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründe in den Blick genommen (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB; vgl. dazu BT-Drucks. 18/3007 S. 14 ff.; BGH, Urteile vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 13/14 mwN; vom 9. März 2023 - 3 StR 246/22, juris Rn. 26).
  • BGH, 29.06.2023 - StB 36/23

    Überprüfung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung im

    Unter zutreffender Zugrundelegung des Strafrahmens des § 129a Abs. 1 StGB, der sich auf Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bemisst, hat der Staatsschutzsenat bei seiner Bewertung die Schwere der mit großer Wahrscheinlichkeit geplanten Anschläge in den Blick genommen sowie strafschärfend die hochwahrscheinlichen rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründe des Angeklagten gewürdigt (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB; vgl. dazu BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteile vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 13/14 mwN; vom 9. März 2023 - 3 StR 246/22, juris Rn. 26).
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