Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39004
BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19 (https://dejure.org/2020,39004)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2020 - XII ZB 512/19 (https://dejure.org/2020,39004)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - XII ZB 512/19 (https://dejure.org/2020,39004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 6 a BKGG, § ... 11 Abs. 1 Satz 5 SGB II, § 1601 BGB, § 1612 a Abs. 1 BGB, § 1610 BGB, § 1602 BGB, § 1603 BGB, § 1606 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WoGG, § 113 Abs. 1 FamFG, § 314 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 320 ZPO, §§ 74 Abs. 3 Satz 3, 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b FamFG, § 6 a Abs. 7 BKGG, § 6 a Abs. 1 BKGG, § 4 BKGG, § 6 a Abs. 1a BKGG, § 9 SGB II, §§ 6 a Abs. 2, 3, 20 Abs. 3 BKGG, § 6 a Abs. 2 Satz 1 BKGG, § 6 a Abs. 4 BKGG, § 6 a Abs. 2 Satz 2 BKGG, § 6 a Abs. 7 Satz 1 BKGG, § 6 a Abs. 2 Satz 3 BKGG, § 3 Abs. 1, 2 Satz 1, § 1612 b BGB, § 1612 c BGB, § 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II, § 6 b BKGG, § 6 a Abs. 3 Satz 3 BKGG, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 1612 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 1 BKGG, § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG, § 6 Abs. 3 BKGG, § 6 a Abs. 3 Satz 1 BKGG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1601, 1603, 1612 lit. b Abs. 1; BKGG § 6 lit. a
    Kinderzuschlag gem. § 6a BKGG als Einkommen des Kindes

  • Wolters Kluwer

    Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes; Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Berücksichtigung anteilig der von diesem für seinen Familienverband getragenen Wohnkosten

  • rewis.io

    Leistungsfähigkeitsprüfung für den Kindesunterhaltspflichtigen: Behandlung des Kinderzuschlags zum Kindergeld; Berücksichtigung von Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen für seinen neuen Familienverband bei der Bemessung seines Selbstbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes; Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Berücksichtigung anteilig der von diesem für seinen Familienverband getragenen Wohnkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kinderzuschlag ist unterhaltsrechtlich als Einkommen des Kindes zu behandeln

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtliche Behandlung des Kinderzuschlags - Wohnkosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtliche Behandlung des Kinderzuschlags als Einkommen des Kindes

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Die unterhaltsrechtliche Behandlung des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 472
  • FamRZ 2021, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14

    Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Im Rahmen der Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen sind die von diesem für seinen Familienverband getragenen Wohnkosten nur anteilig zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. März 2016 - XII ZB 693/14, BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887).

    Allerdings kann im Einzelfall eine Erhöhung des Selbstbehalts in Frage kommen, wenn der darin enthaltene Wohnkostenanteil - nach den Umständen nicht vermeidbar - überschritten wird (Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 19; vgl. auch Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 469; Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 23).

    Die vom Antragsgegner angeführten Wohnkosten von monatlich 557 EUR fallen aber nicht nur für ihn an, sondern decken auch den Wohnbedarf seiner Ehefrau und der beiden gemeinsamen Kinder, was grundsätzlich durch eine nur anteilige Berücksichtigung der anfallenden Wohnkosten beim unterhaltspflichtigen Antragsgegner abzubilden ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 209, 243 = FamRZ 2016, 887 Rn. 19; Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 469; Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 27).

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Aber auch die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN und vom 22. April 2020 - XII ZB 383/19 - FamRZ 2020, 1009 Rn. 36 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) dieser Norm auf den Kinderzuschlag liegen nicht vor.
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19

    Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Aber auch die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung (vgl. dazu etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 220, 58 = FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN und vom 22. April 2020 - XII ZB 383/19 - FamRZ 2020, 1009 Rn. 36 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) dieser Norm auf den Kinderzuschlag liegen nicht vor.
  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld -

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Denn der Kinderzuschlag ist eine zweckgebundene Leistung, mit der der Gesetzgeber Eltern, deren eigener Bedarf durch ihr Einkommen oder Vermögen zumindest im Wesentlichen (vgl. § 6 a Abs. 1a BKGG) gedeckt ist, davor bewahren will, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen zu müssen, um den notwendigen Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder sicherstellen zu können (vgl. BSG FamRZ 2018, 1898 Rn. 17; Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1602 Rn. 67; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 684; BT-Drucks. 15/1516 S. 83).
  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 8/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Umgekehrt führt das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs dem Grundsatz nach dazu, dass sich der Kinderzuschlag bei der nach § 6 a Abs. 7 Satz 1 BKGG jeweils für sechs Monate erfolgenden Bewilligung gemäß § 6 Abs. 3 BKGG mindert, weil es sich beim Kindesunterhalt um geltend zu machendes Einkommen des Kindes handelt (vgl. etwa BSG Urteil vom 7. Dezember 2017 - B 14 AS 8/17 R - juris Rn. 19 ff. mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 599/13

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell; Abgrenzung zum

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Der Antragsteller hat lediglich den Mindestunterhalt nach § 1612 a Abs. 1 BGB geltend gemacht, so dass der Unterhaltsbedarf des Kindes gemäß § 1610 BGB keine besondere Darlegung erfordert (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 599/13 - FamRZ 2015, 236 Rn. 13; Wendl/Dose/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 2 Rn. 224).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Dem lässt sich jedoch nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen, dass es sich dabei nicht nur um die Darlegung der Zulassungsmotivation handelt, sondern die Zulassung auf den Unterhaltszeitraum ab September 2018 beschränkt werden sollte (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 223, 203 = FamRZ 2020, 21 Rn. 20 ff. mwN).
  • BGH, 02.10.2013 - XII ZB 249/12

    Betreuungsunterhalt für ein nichteheliches Kind: Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Entsprechendes gilt in Familienstreitsachen, wie sich aus §§ 74 Abs. 3 Satz 3, 71 Abs. 3 Nr. 2 lit. b FamFG und § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 320 ZPO ergibt (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 198, 242 = FamRZ 2013, 1958 Rn. 28 f. mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16

    Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Denn die Bemessung künftigen Unterhalts erfordert eine Prognose der dem Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnisse (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2019 - XII ZB 613/16 - FamRZ 2019, 1415 Rn. 39), für die das Oberlandesgericht von einer weiteren Bewilligung des Kinderzuschlags in gleichbleibender Höhe ausgehen durfte.
  • OLG Hamm, 04.07.2019 - 4 UF 21/19

    Kinderzuschlag; Sozialrechtliche Kontrollberechnung; fiktives Einkommen

    Auszug aus BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2020, 30 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 139/14

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz in Höhe des Wertes des

  • OLG Brandenburg, 04.03.2013 - 9 UF 188/12
  • OLG Dresden, 19.02.2021 - 21 UF 32/21

    Abänderung eines Wechselmodells in Umgangsverfahren

    Danach kann vom Familiengericht sowohl bei gemeinsamem Sorgerecht als auch bei Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil ohne verfahrensrechtliche Bindungswirkung in einem umgangsrechtlichen Erstverfahren die paritätische Betreuung angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 27.11.2019 - XII ZB 512/19 -, a.a.O., juris Rn. 16; Schwonberg, FamRZ 2020, 258, 259).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

    Die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für seinen Unterhaltsbedarf erfährt nur dann eine Einschränkung, wenn er sich auf den jeweils gesetzlich festgelegten Mindestbedarf beschränkt, der nach heutiger Rechtslage in § 1612 a Abs. 1 Satz 2 BGB als Mindestunterhalt festgelegt ist; in dessen Höhe ist das Kind von einer Darlegung seines Unterhaltsbedarfs befreit (BGH FamRZ 2021, 181; 2019, 112 und 1415; 2015, 236).

    Soweit der Antragsgegner den Wohnkostenanteil, der in die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet ist, als Grenze ansieht und seinen darüber hinausgehenden Mietaufwand einkommensmindernd berücksichtigt wissen will, verkennt er, dass diese Grundsätze nur für den - hier, siehe unten, nicht gegebenen - Mangelfall gelten (siehe dazu BGH FamRZ 2021, 181; 2016, 887); ansonsten ist der Mietaufwand allgemeiner Lebensbedarf, den der Unterhaltspflichtige aus den ihm nach Unterhaltszahlung verbleibenden Einkünften zu bestreiten hat (siehe dazu etwa Wendl/Gerhardt. a.a.O., § 1, Rz. 468 f.), zumal hier durchgehend (siehe unten) der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle - bei Weitem - gewahrt bleibt.

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

    Die Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten für seinen Unterhaltsbedarf erfährt nur dann eine Einschränkung, wenn er sich auf den jeweils gesetzlich festgelegten Mindestbedarf beschränkt, der nach heutiger Rechtslage in § 1612 a Abs. 1 Satz 2 BGB als Mindestunterhalt festgelegt ist; in dessen Höhe ist das Kind von einer Darlegung seines Unterhaltsbedarfs befreit (BGH FamRZ 2021, 181 ; 2019, 112 und 1415; 2015, 236).

    Soweit der Antragsgegner den Wohnkostenanteil, der in die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet ist, als Grenze ansieht und seinen darüber hinausgehenden Mietaufwand einkommensmindernd berücksichtigt wissen will, verkennt er, dass diese Grundsätze nur für den - hier, siehe unten, nicht gegebenen - Mangelfall gelten (siehe dazu BGH FamRZ 2021, 181 ; 2016, 887 ); ansonsten ist der Mietaufwand allgemeiner Lebensbedarf, den der Unterhaltspflichtige aus den ihm nach Unterhaltszahlung verbleibenden Einkünften zu bestreiten hat (siehe dazu etwa Wendl/Gerhardt. a.a.O., § 1, Rz. 468 f.), zumal hier durchgehend (siehe unten) der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle - bei Weitem - gewahrt bleibt.

  • OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 13 UF 212/19

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Maß des eheangemessenen Unterhalts nach den

    Voraussetzung für eine Erhöhung des Selbstbehalts infolge hoher Wohnkosten wäre die Unvermeidbarkeit der Überschreitung des im Selbstbehalt vorgesehenen Betrages von 380 EUR (vgl. BGH NJW 2021, 472, Rn. 17).
  • OLG Köln, 29.06.2022 - 10 UF 10/22

    Höhe der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiven

    Diesen Ausführungen schließt sich der Senat an, der lediglich ergänzend darauf verweist, dass mit Blick auf den Umstand, dass der Antragsgegner verheiratet ist, im Rahmen der Bemessung des Selbstbehaltes die von ihm getragenen Wohnkosten (nach eigenen Angaben ohnehin nur 300, 00 EUR) nur anteilig zu berücksichtigen wären (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.2020 - XII ZB 512/19, FamZR 2021, 181); der Selbstbehalt beinhaltet aber einen Wohnkostenanteil von 430, 00 EUR (Ziff. 21.2 der Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln), so dass auch ein Erwerbstätigenselbstbehalt noch um diesen Betrag zu bereinigen (1.160,00 EUR ./. 130, 00 EUR = 1.030,00 EUR) und um 10% aufgrund der Synergieeffekte der Ehe zu kürzen wäre (=927,00 EUR).
  • OLG Bamberg, 31.03.2021 - 2 WF 44/21

    Zuordnung des Kinderzuschlags in voller Höhe als Einkommen -

    Ein dem Kindergeld vergleichbarer Ausgleich zwischen den Eltern ist vom Gesetz nicht angeordnet, weil der Kinderzuschlag weder Kindergeld im Sinne des § 1612b BGB ist noch eine der von § 1612c BGB erfassten kindbezogenen, den Anspruch auf Kindergeld ausschließenden Leistungen (vgl. BGH, Beschluss v. 28.10.2020, Az. XII ZB 512/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht