Gemeindeordnung
2. Teil - Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (§§ 23 - 76) |
3. Abschnitt - Bürgermeister (§§ 42 - 55) |
Zitiervorschläge
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§ 42Rechtsstellung des Bürgermeisters
§ 43Stellung im Gemeinderat
§ 44Leitung der Gemeindeverwaltung
§ 45Wahlgrundsätze
§ 46Wählbarkeit, Hinderungsgründe
§ 47Zeitpunkt der Wahl, Stellenausschreibung
§ 48Stellvertreter des Bürgermeisters
§ 49Beigeordnete
§ 50Rechtsstellung und Bestellung der Beigeordneten
§ 51Hinderungsgründe
§ 52Besondere Dienstpflichten
§ 52aWahrung der Rechte von Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes
§ 53Beauftragung, rechtsgeschäftliche Vollmacht
§ 54Verpflichtungs-
erklärungen § 55Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten
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erklärungen § 55Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten
Rechtsprechung zu § 52 GemO
8 Entscheidungen zu § 52 GemO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines ...
- VG Freiburg, 09.01.2019 - 4 K 1245/18
Anspruch der von Gemeinderäten gebildeten Fraktionsgemeinschaft auf Unterrichtung ...
- VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21
Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie; ...
- VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08
Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1993 - 1 S 1943/92
Befangenheit bei Entscheidung über Kostenerstattung für Dienstaufsichtsbeschwerde
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13
Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1985 - 14 S 1236/85
Äußerungen des befangenen Bürgermeisters während der Gemeinderatssitzung - ...