Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Dritter Unterabschnitt - Rentenhöhe und Rentenanpassung (§§ 63 - 88a) |
Dritter Titel - Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§§ 70 - 78a) |
(1) Ein durchgeführtes Rentensplitting wird beim Versicherten durch Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten berücksichtigt.
(2) Zuschläge an Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Rentensplitting entfallen zu gleichen Teilen auf die in der Splittingzeit liegenden Kalendermonate, Abschläge zu gleichen Teilen auf die in der Splittingzeit liegenden Kalendermonate mit Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten.
(3) Ist eine Rente um Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten Rentensplitting zu verändern, ist von der Summe der bisher der Rente zugrunde liegenden Entgeltpunkte auszugehen.
bewertung) § 72Grundbewertung § 73Vergleichsbewertung § 74Begrenzte Gesamtleistungs-
bewertung § 75Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn § 76Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich § 76aZuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichs-
kasse § 76bZuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung § 76cZuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting § 76dZuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters § 76eZuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung § 76fZuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit § 76gZuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung § 77Zugangsfaktor § 78Zuschlag bei Waisenrenten § 78aZuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
Rechtsprechung zu § 76c SGB VI
12 Entscheidungen zu § 76c SGB VI in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 09.08.2022 - 6 UF 135/22
Entgeltpunkte für lanjährige Versicherung kein auszugleichendes Anrecht nach § 2 ...
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 6 UF 108/22
Versorgungsausgleich: Grundrente kein auszugleichendes Anrecht
- BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R
Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten - ...
- VG München, 08.05.2009 - M 21 K 08.1182
Rechtmäßigkeit der Anrechnung der nicht um den Versorgungsausgleich gekürzten ...
- BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ...
- BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ...
- BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R
Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ...
- BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach ...
- BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R
- BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R
Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit