Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 3 - Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 488 - 515) |
Untertitel 1 - Darlehensvertrag (§§ 488 - 505e) |
Kapitel 2 - Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge (§§ 491 - 505e) |
(1) Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag nach § 500 Absatz 2 vorzeitig erfüllt, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags.
(2) Soweit die Restschuld eines Verbraucherdarlehens vor der vereinbarten Zeit durch Kündigung fällig wird, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit entfallen.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 vom 09.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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15.06.2021 | Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 | 09.06.2021 | |
11.06.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht | 29.07.2009 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
darlehensvertrag § 491aVorvertragliche Informations-
pflichten bei Verbraucher-
darlehensverträgen § 492Schriftform, Vertragsinhalt § 492aKopplungsgeschäfte bei Immobiliar-
Verbraucherdarlehens-
verträgen § 492bZulässige Kopplungsgeschäfte § 493Informationen während des Vertrags-
verhältnisses § 494Rechtsfolgen von Formmängeln § 495Widerrufsrecht; Bedenkzeit § 496Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot § 497Verzug des Darlehensnehmers § 498Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen § 499Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungs-
verweigerung § 500Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung § 501Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und bei Kündigung § 502Vorfälligkeits-
entschädigung § 503Umwandlung bei Immobiliar-
Verbraucherdarlehen in Fremdwährung § 504Eingeräumte Überziehungs-
möglichkeit § 504aBeratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungs-
möglichkeit § 505Geduldete Überziehung § 505aPflicht zur Kreditwürdigkeits-
prüfung bei Verbraucher-
darlehensverträgen § 505bGrundlage der Kreditwürdigkeits-
prüfung bei Verbraucher-
darlehensverträgen § 505cWeitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-
Verbraucherdarlehens-
verträgen § 505dVerstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeits-
prüfung § 505eVerordnungs-
ermächtigung