Sie sehen hier das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der am 1.8.2014 außer Kraft getretenen Fassung. Zum EEG 2023
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 3 - Einspeisevergütung (§§ 16 - 33) |
Abschnitt 2 - Besondere Vergütungsvorschriften (§§ 23 - 33) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Erneuerbare-Energien-Gesetz (https://dejure.org/gesetze/EEG/__paste_norm__.html)
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(1) Für Strom aus Anlagen, die Biogas einsetzen, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung gewonnen worden ist, beträgt die Vergütung 25,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn
(2) Die Vergütung nach Absatz 1 kann nicht mit einer Vergütung nach § 27 kombiniert werden.
(3) Im Rahmen des § 27b gelten entsprechend
1. | die Pflicht zur Nachweisführung, welche Biomasse eingesetzt wird und dass keine anderen Stoffe eingesetzt werden, durch eine Kopie eines Einsatzstoff-Tagebuchs nach § 27 Absatz 5, | |
2. | § 27 Absatz 5 Nummer 3 einschließlich der Nachweisregelung nach Absatz 6 Satz 1 Nummer 4, | |
3. | § 27 Absatz 7 Satz 1 hinsichtlich der Rechtsfolgen bei nicht nachgewiesener Einhaltung der Vergütungsvoraussetzungen des § 27b, | |
4. | § 27 Absatz 8 und | |
5. | § 27 Absatz 1 Satz 2. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien | 17.08.2012 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
§ 23Wasserkraft
§ 24Deponiegas
§ 25Klärgas
§ 26Grubengas
§ 27Biomasse
§ 27aVergärung von Bioabfällen
§ 27bVergärung von Gülle
§ 27cGemeinsame Vorschriften für gasförmige Energieträger
§ 28Geothermie
§ 29Windenergie
§ 30Windenergie Repowering
§ 31Windenergie Offshore
§ 32Solare Strahlungsenergie
§ 33Marktintegrations-
modell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
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modell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
Rechtsprechung zu § 27b EEG
Entscheidung zu § 27b EEG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14
Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in ...
Querverweise
Auf § 27b EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 4 (Gesetzliches Schuldverhältnis)
- Einspeisevergütung
- Allgemeine Vergütungsvorschriften
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 27b (Vergärung von Gülle)
- Direktvermarktung
- Prämien für die Direktvermarktung
- § 33h (Anzulegender Wert bei der Marktprämie)
- Ausgleichsmechanismus
- Transparenz
- Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- § 46 (Anlagenbetreiberinnen und -betreiber)
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren