Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
1Wird wegen Verdachts einer Straftat, die nur auf Antrag verfolgbar ist, ein Haftbefehl erlassen, bevor der Antrag gestellt ist, so ist der Antragsberechtigte, von mehreren wenigstens einer, sofort von dem Erlaß des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen und davon zu unterrichten, daß der Haftbefehl aufgehoben werden wird, wenn der Antrag nicht innerhalb einer vom Richter zu bestimmenden Frist, die eine Woche nicht überschreiten soll, gestellt wird. 2Wird innerhalb der Frist Strafantrag nicht gestellt, so ist der Haftbefehl aufzuheben. 3Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist. 4§ 120 Abs. 3 ist anzuwenden.
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Rechtsprechung zu § 130 StPO
17 Entscheidungen zu § 130 StPO in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22
Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zur Anordnung der ...
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in ...
- BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11
Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in ...
- OLG Stuttgart, 27.06.2014 - 5 Ss 253/14
Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung bei fehlendem Strafantrag
- OLG Dresden, 12.02.2020 - 4 U 2198/19
Zustimmung zur Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes
- BGH, 02.07.2014 - AK 13/14
Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der ...
- BGH, 02.07.2014 - AK 14/14
- BGH, 11.07.2013 - AK 13/13
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens ...
- BGH, Ermittlungsrichter, 02.07.2014 - 2 BGs 129/14
Fortdauer der Untersuchungshaft wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 130 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 158 II (Strafanzeige; Strafantrag)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- § 77 (Antragsberechtigte)