Umwandlungsgesetz

   Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173)   
   Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173)   
   Siebenter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (§§ 152 - 160)   
   Zweiter Unterabschnitt - Ausgliederung zur Aufnahme (§§ 153 - 157)   
Gliederung
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§ 153
Ausgliederungsbericht

Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.

Rechtsprechung zu § 153 UmwG

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