Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 312) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 190 - 213) |
(1) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses muß binnen eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.
(2) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß die in dem Beschluß bestimmten Anteile an dem Rechtsträger neuer Rechtsform nicht angemessen sind oder daß die Mitgliedschaft kein ausreichender Gegenwert für die Anteile oder die Mitgliedschaft bei dem formwechselnden Rechtsträger ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
Rechtsprechung zu § 195 UmwG
13 Entscheidungen zu § 195 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 7 W 54/06
Klage gegen die Wirksamkeit eines Umwandlungsbeschlusses, Durchbrechung der ...
- LG Essen, 01.04.2020 - 9 O 188/19
Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit von Beschlüssen der ...
- OLG München, 02.08.2018 - 23 U 2394/17
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gesellschafterbeschluss, Faktischer ...
- OLG Düsseldorf, 27.08.2001 - 6 W 28/01
Anfechtungsklage gegen einen Umwandlungsbeschluß: Aufhebung der Registersperre ...
- BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05
Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel; ...
- OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00
Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung ...
- BGH, 09.05.2005 - II ZR 29/03
Zulässigkeit der formwechselnden Umwandlung einer AG in eine (Publikums-) GmbH & ...
- OLG Hamm, 06.12.2001 - 15 W 314/01
Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang
- LG München I, 04.06.2009 - 5 HKO 591/09
Aktienrecht: Rechtmäßigkeit eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages; ...
- OLG Naumburg, 06.02.1997 - 7 U 236/96
Umwandlung einer AG in eine GmbH - Wegfall der Mitbestimmung - Klage des ...
Querverweise
Auf § 195 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Formwechsel
- Allgemeine Vorschriften
- § 196 (Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 333 (Grenzüberschreitender Formwechsel)
- Gemeindeordnung (GemO)
- Gemeindewirtschaft
- Unternehmen und Beteiligungen
- § 102c (Umwandlung)