Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 312) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 190 - 213) |
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§ 190Allgemeiner Anwendungsbereich
§ 191Einbezogene Rechtsträger
§ 192Formwechselbericht
§ 193Formwechselbeschluss
§ 194Inhalt des Formwechselbeschlusses
§ 195Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
§ 196Verbesserung des Beteiligungs-
verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
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verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
Rechtsprechung zu § 204 UmwG
8 Entscheidungen zu § 204 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 12.12.2019 - 1 U 125/19
Genossenschaft: Erlöschen des ursprünglichen Rechtsträgers bei Umwandlung durch ...
- OLG Bremen, 01.10.2015 - 5 U 21/14
Persönliche Haftung der früheren Gesellschafter einer in eine BGB -Gesellschaft ...
- OLG Nürnberg, 14.12.2015 - 15 W 2277/15
Geschäftswertfestsetzung bei Namensberichtigung des Eigentümers nach ...
- OLG Frankfurt, 03.01.2017 - 20 W 88/15
"Herausformwechsel" deutscher GmbH nach Italien
- BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung
- OLG Hamm, 18.02.2008 - 8 U 235/06
Begrenzung des Sicherungszeitraumes für Versorgungsansprüche nach dem Ende eines ...
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
- LG Düsseldorf, 28.10.2005 - 39 O 180/04
Verkauf der Aktien an einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft
Querverweise
Auf § 204 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Formwechsel
- Besondere Vorschriften
- Formwechsel von Kapitalgesellschaften
- Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- § 256 (Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder)