Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 312) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 190 - 213) |
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Auf den Anspruch auf Barabfindung ist § 30 entsprechend anzuwenden.
§ 190Allgemeiner Anwendungsbereich
§ 191Einbezogene Rechtsträger
§ 192Formwechselbericht
§ 193Formwechselbeschluss
§ 194Inhalt des Formwechselbeschlusses
§ 195Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
§ 196Verbesserung des Beteiligungs-
verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
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verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
Rechtsprechung zu § 208 UmwG
17 Entscheidungen zu § 208 UmwG in unserer Datenbank:
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98
Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß
Zum selben Verfahren:
- OLG Bremen, 29.10.2010 - 2 W 47/09
Umwandlung Haake-Beck Brauerei AG
- OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 20 W 210/05
Spruchverfahren: Bestimmung der Angemessenheit der Barabfindung bzw. des ...
- BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99
Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im ...
- LG Mainz, 19.12.2000 - 10 HKO 143/99
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06
Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach ...
- LG Heidelberg, 07.08.1996 - O 4/96
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
- OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 19 W 11/04
Verschmelzung: Antrag auf die gerichtliche Bestimmung eines Ausgleichs durch bare ...
Querverweise
Auf § 208 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Formwechsel
- Besondere Vorschriften
- Formwechsel von Personengesellschaften
- Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften
- § 225 (Prüfung des Abfindungsangebots)
- Formwechsel von Kapitalgesellschaften
- Allgemeine Vorschriften
- § 227 (Nicht anzuwendende Vorschriften)
- Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- § 250 (Nicht anzuwendende Vorschriften)
- Formwechsel rechtsfähiger Vereine
- Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- § 282 (Abfindungsangebot)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitender Formwechsel
- § 340 (Barabfindung)