Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35a) |
In den Jahresbilanzen des übernehmenden Rechtsträgers können als Anschaffungskosten im Sinne des § 253 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs auch die in der Schlußbilanz eines übertragenden Rechtsträgers angesetzten Werte angesetzt werden.
vertrags § 6Form des Verschmelzungs-
vertrags § 7Kündigung des Verschmelzungs-
vertrags § 8Verschmelzungsbericht § 9Prüfung der Verschmelzung § 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer § 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer § 12Prüfungsbericht § 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag § 14Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses § 16Anmeldung der Verschmelzung § 17Anlagen der Anmeldung § 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers § 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung § 20Wirkungen der Eintragung § 21Wirkung auf gegenseitige Verträge § 22Gläubigerschutz § 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten § 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers § 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger § 26Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers § 28Unwirksamkeit des Verschmelzungs-
beschlusses eines übertragenden Rechtsträgers § 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag § 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 31Annahme des Angebots § 32Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 33Anderweitige Veräußerung § 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts § 35aInteressenausgleich und Betriebsübergang
Rechtsprechung zu § 24 UmwG
104 Entscheidungen zu § 24 UmwG in unserer Datenbank:
- BFH, 21.02.2022 - I R 51/19
§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 1 K 1418/18
Zur steuerlichen Beurteilung sog. außerorganschaftlicher Mehrabführungen
- FG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 1 K 1418/18
- BFH, 05.11.2015 - III R 12/13
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des ...
- BFH, 05.11.2015 - III R 13/13
Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger ...
- FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; ...
- VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12
Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei ...
- KG, 19.12.2018 - 22 W 85/18
Ausscheiden des persönliche haftenden Gesellschafters beim Formwechsel einer KG ...
- VG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 5 K 4780/17
Ein Begrenzungsbescheid zur EEG-Umlage geht im Fall einer ...
- BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13
Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im ...
- FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 11559/02
Bestimmung des Endes eines Rumpfwirtschaftsjahres bei Abweichung des steuerlichen ...