Umwandlungsgesetz
Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122m) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35a) |
Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 29 nicht angemessen ist oder daß die Barabfindung im Verschmelzungsvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.02.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze | 22.02.2023 |
vertrags § 6Form des Verschmelzungs-
vertrags § 7Kündigung des Verschmelzungs-
vertrags § 8Verschmelzungsbericht § 9Prüfung der Verschmelzung § 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer § 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer § 12Prüfungsbericht § 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag § 14Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses § 16Anmeldung der Verschmelzung § 17Anlagen der Anmeldung § 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers § 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung § 20Wirkungen der Eintragung § 21Wirkung auf gegenseitige Verträge § 22Gläubigerschutz § 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten § 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers § 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger § 26Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers § 28Unwirksamkeit des Verschmelzungs-
beschlusses eines übertragenden Rechtsträgers § 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag § 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 31Annahme des Angebots § 32Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungs-
beschluß § 33Anderweitige Veräußerung § 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts § 35aInteressenausgleich und Betriebsübergang
Rechtsprechung zu § 32 UmwG
16 Entscheidungen zu § 32 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 11.11.2013 - 8 AktG 1/13
Zur Abwägung der durch eine Verzögerung der Eintragung einer Verschmelzung ...
- LG Düsseldorf, 16.12.1987 - 34 AktE 1/82
- BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98
Abfindung bei Beschluss der Aktiengesellschaft über ihre Auflösung
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98
Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß
- BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99
Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im ...
- OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über ...
- BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93
Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen ...
- OLG Hamburg, 01.02.2008 - 11 U 288/05
Zur Anfechtung eines einen Squeeze out vorbereitenden Verschmelzungsbeschlusses ...
- OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05
Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft ...
Querverweise
Auf § 32 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Spaltung
- Allgemeine Vorschriften
- Möglichkeit der Spaltung
- § 125 (Anzuwendende Vorschriften)
- Grenzüberschreitende Umwandlung
- Grenzüberschreitende Verschmelzung
- § 313 (Barabfindung)