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   Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1724
Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22 (https://dejure.org/2024,1724)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.02.2024 - C-633/22 (https://dejure.org/2024,1724)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - C-633/22 (https://dejure.org/2024,1724)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Real Madrid Club de Fútbol

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - Versagungsgründe - ...

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Offensichtliche Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit kann Versagung der Vollstreckbarerklärung in anderem EU-Mitgliedsstaat zur Folge haben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (65)

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22
    Die vorstehenden Erwägungen werden durch das insoweit sehr symbolträchtige Urteil Eco Swiss(61) untermauert.

    4) Urteil Eco Swiss.

    In der Rechtssache, in der das Urteil Eco Swiss ergangen ist, bezog sich eine der Fragen darauf, ob ein nationales Gericht, das mit einer Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs befasst ist, dieser Klage stattgeben muss, wenn es der Auffassung ist, dass der Schiedsspruch tatsächlich Art. 101 AEUV widerspreche, während es ihr nach seinem nationalen Verfahrensrecht nur stattgeben darf, wenn ein solcher Schiedsspruch der öffentlichen Ordnung widerspricht.

    61 Urteil vom 1. Juni 1999 (C-126/97, im Folgenden: Urteil Eco Swiss, EU:C:1999:269).

    62 Urteil Eco Swiss (Rn. 36).

    63 Urteil Eco Swiss (Rn. 37).

  • EuGH, 23.10.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22
    Das Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines(106) könnte den Eindruck erwecken, dass die Höhe einer Verurteilung zum Ersatz eines Vermögensschadens und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen als solche keine Gründe für die Versagung der Vollstreckbarerklärung darstellen.

    Daher verstehe ich das Urteil flyLAL-Lithuanian Airlines so, dass ein Rückgriff auf die öffentliche Ordnung bei einer Verurteilung, die auf kompensatorischen Schadensersatz lautet, nur in absoluten Ausnahmefällen und nur dann möglich ist, wenn weitere Argumente aus der öffentlichen Ordnung des Vollstreckungsmitgliedstaats geltend gemacht werden, um sich der Vollstreckung dieser Verurteilung zu widersetzen(108).

    66 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian Airlines (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 56), die Auffassung vertreten, dass der Begriff "ordre public" darauf abzielt, rechtliche Interessen zu schützen, die in einer Rechtsnorm zum Ausdruck kommen.

    106 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2014 (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 56 und 58).

    107 Urteil vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian Airlines (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 57).

    108 Urteil vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian Airlines (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 56 und 58).

  • EuGH, 02.04.2009 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22
    Vgl. auch Urteile Krombach (Rn. 25 bis 27 und 45), und vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 28, 29 und 48).

    57 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 48).

    58 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 20).

    59 Urteil vom 2. April 2009 (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 48 und 49).

    90 Urteil vom 2. April 2009, Gambazzi (C-394/07, EU:C:2009:219, Rn. 46).

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