Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
6. Titel - Dienstvertrag (§§ 611 - 630) |
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) 1Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. 3Der Kündigende muß dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Rechtsprechung zu § 626 BGB a.F.
16 Entscheidungen zu § 626 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 12 U 118/22
Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Errichtung eines Neubaus; Einhaltung einer ...
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes ...
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Deklaratorische oder konstitutive Kündigungsfrist - Einhaltung einer ...
- LAG Brandenburg, 23.11.1993 - 1 (4) Sa 660/93
Bestimmung der Dauer einer Kündigungsfrist
- BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
Rechtlicher Zusammenhang zwischen Klageforderung und zur Aufrechnung gestellter ...
- OLG Schleswig, 09.12.2010 - 16 U 16/06
Kündigung aus wichtigem Grund: Nicht ohne Abmahnung!
- BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines ...
- OLG Brandenburg, 01.09.2004 - 3 U 105/03
Anwendbarkeit der Verbraucherschutzgesetzes bei Darlehen eines Gesellschafters
- KG, 26.01.2004 - 8 U 117/03
Verbraucherkredit: Verbrauchereigenschaft bei Darlehensaufnahme 6 Monate nach ...
- LAG Köln, 07.09.2007 - 4 Sa 597/07
Änderungskündigung mit einem vorfristigen Änderungsangebot ist unwirksam; ...