Aufenthaltsgesetz
Kapitel 10 - Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99 - 107) |
(1) Die Ausländerbehörde entscheidet bei geduldeten Ausländern über die Ausstellung einer Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" frühestens aus Anlass der Prüfung einer Verlängerung der Duldung oder der Erteilung der Duldung aus einem anderen Grund.
(2) Auf geduldete Ausländer findet § 60b bis zum 1. Juli 2020 keine Anwendung, wenn sie sich in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis befinden.
(3) Ist ein Ausländer Inhaber einer Ausbildungsduldung oder einer Beschäftigungsduldung oder hat er diese beantragt und erfüllt er die Voraussetzungen für ihre Erteilung, findet § 60b keine Anwendung.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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21.08.2019 | Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht | 15.08.2019 | |
15.07.2016 | Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht | 08.07.2016 |
ermächtigung § 100Sprachliche Anpassung § 101Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103Anwendung bisherigen Rechts § 104Übergangsregelungen § 104aAltfallregelung § 104bAufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern § 104cChancen-
Aufenthaltsrecht § 105Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105bÜbergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105cÜberleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105dErmächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde § 106Einschränkung von Grundrechten § 107Stadtstaatenklausel
Rechtsprechung zu § 105 AufenthG
57 Entscheidungen zu § 105 AufenthG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2022 - 2 M 137/21
Ausweisungsinteresse wegen Verstoßes gegen die Passpflicht
- VG Potsdam, 09.03.2020 - 8 L 1095/19
- VG Gelsenkirchen, 10.10.2019 - 8 K 9489/17
Hilfsvertagungsantrag; hilfsweiser Vertagungsantrag; Auflage zur Duldung , ...
- VG Minden, 13.01.2020 - 7 L 1317/19
Einstweiliger Rechtsschutz statthafte Antragsart Duldung für Personen mit ...
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20
Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; ...
- BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien, Tunesier, ...
- VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
- VG Regensburg, 08.10.2009 - RO 9 K 08.02030
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen zum ...
- VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08
Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09
Ausländerrecht - Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80; Ausländerrecht - ...
- VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09