Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 24 - Schuldverschreibung auf den Inhaber (§§ 793 - 808) |
Zitiervorschläge
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§ 793Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
§ 794Haftung des Ausstellers
§ 795(weggefallen)
§ 796Einwendungen des Ausstellers
§ 797Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
§ 798Ersatzurkunde
§ 799Kraftloserklärung
§ 800Wirkung der Kraftloserklärung
§ 801Erlöschen; Verjährung
§ 802Zahlungssperre
§ 803Zinsscheine
§ 804Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
§ 805Neue Zins- und Rentenscheine
§ 806Umschreibung auf den Namen
§ 807Inhaberkarten und -marken
§ 808Namenspapiere mit Inhaberklausel
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Rechtsprechung zu § 795 BGB
19 Entscheidungen zu § 795 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 11 U 172/17
Schadensersatz wegen verlorener Investitionen zum Erwerb einer ...
- BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84
Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer ...
- OVG Berlin, 20.02.1980 - 1 B 13.77
Rechtswidrigkeit bankaufsichtsrechtlicher Maßnahmen; Erlaubnis des ...
- BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99
Darlehensgewährung bei Betriebsaufspaltung
- RG, 18.01.1905 - V 317/04
Grundschuldbrief auf den Inhaber
- BGH, 24.11.1958 - II ZR 248/56
Rechtsmittel
- BFH, 28.09.1982 - III R 29/77
Pfandbriefe mit persönlicher Sonderausstattung ohne Kurswert sind in Anlehnung an ...
- LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 200/06
Ein ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener Treuhandvertrag über ...
- OLG Zweibrücken, 30.10.2008 - 4 U 41/08
Mahnverfahren: Anforderung an die Wirksamkeit eines Mahn- und ...
- RG, 15.11.1922 - V 144/22
Annahmevermerk auf einem Scheck