Designgesetz
Abschnitt 6 - Nichtigkeit und Löschung (§§ 33 - 36) |
(1) Ein eingetragenes Design ist nichtig, wenn
1. | die Erscheinungsform des Erzeugnisses kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 ist, | |
2. | das Design nicht neu ist oder keine Eigenart hat, | |
3. | das Design vom Designschutz nach § 3 ausgeschlossen ist. |
(2) Ein eingetragenes Design wird für nichtig erklärt, wenn
(3) Die Nichtigkeit wird durch Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts oder durch Urteil auf Grund Widerklage im Verletzungsverfahren festgestellt oder erklärt.
(4) Die Schutzwirkungen der Eintragung eines Designs gelten mit Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts oder der Rechtskraft des Urteils, mit dem die Nichtigkeit festgestellt oder erklärt wird, als von Anfang an nicht eingetreten.
(5) Die Nichtigkeit kann auch nach Beendigung der Schutzdauer des eingetragenen Designs oder nach einem Verzicht auf das eingetragene Design festgestellt oder erklärt werden.
(6) 1Der Inhaber des eingetragenen Designs kann in den Fällen der Nichtigkeit nach den Absätzen 1 und 2 durch Erklärung gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt in die Löschung einwilligen. 2Die Schutzwirkungen der Eintragung eines zu löschenden Designs gelten als von Anfang an nicht eingetreten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 04.04.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2016 | Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes | 04.04.2016 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz | 10.10.2013 |
Rechtsprechung zu § 33 DesignG
50 Entscheidungen zu § 33 DesignG in unserer Datenbank:
- BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 803/15
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
Sportbrille
- BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15
Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und ...
- BPatG, 13.04.2018 - 30 W (pat) 803/15
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - abstrakter ...
- BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 803/15
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - BGH hat die ...
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 26/18
- OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13
Design: Voraussetzung der Eigenart eines Designs; Offenbarung von ...
- BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18
Sporthelm - Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes
- BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung ...
- BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 802/15
In der Beschwerdesache...betreffend das Design ...(hier: ...
- BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18
Querverweise
Auf § 33 DesignG verweisen folgende Vorschriften:
- Designgesetz (DesignG)
- Eintragungsverfahren
- § 13 (Anmeldetag)
- Verfahren in Designstreitsachen
- § 52 (Designstreitsachen)
- Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
- § 70 (Nachträgliche Schutzentziehung)